Kürzlich haben viele Verkäufer, die den US-Markt bedienen, begonnen, eine neue Veränderung zu beachten: Die US-Verbraucherschutzkommission (CPSC) treibt die formelle Einführung von eFiling (elektronische Compliance-Deklaration) voran.
(▲ eFiling-Richtlinie der CPSC-Website)
Was bedeutet dieses eFiling?
Das bedeutet, dass Produkte, die bisher von der CPSC reguliert wurden, insbesondere wichtige regulierte Kategorien wie Kinderspielzeug, Spielzeug und Textilien, bei der Einreise in die USA in Zukunft nicht nur "ein Zertifikat" haben müssen, sondern auch die Compliance-Informationen im Voraus in das System eingeben müssen.
Am Beispiel von Kinderspielzeug sind die Kernänderungen vor und nach dem CPSC eFiling wie folgt:
Projekt | Altes Modell (Vor eFiling) | Neues Modell (Nach eFiling) |
Zertifikatsform | Benötigt CPC-Zertifikat und entsprechende Papierdokumente wie Testberichte | Zertifikate werden weiterhin benötigt und müssen im Voraus elektronisch deklariert werden |
Einreichungszeitpunkt | Bei der Prüfung vorlegen | Muss vor der Zollabfertigung eingereicht werden |
Einreichungsmethode | Manuell | Zoll ACE System Anmeldung |
Prüfungsart | Zollstichprobe | Systemautomatische Überprüfung |
Compliance-Anforderungen | Relativ locker, Prüfung nur bei Stichprobe, nachträgliche Einreichung möglich | Konsistenzprüfung durch das System, Anforderungen sind streng, und Dokumente müssen im Voraus vollständig vorbereitet sein |
Einfach ausgedrückt, die Compliance für US-Importe entwickelt sich von der früheren "Bereitstellung von Dokumenten zur Prüfung" hin zu einer "Echtzeit-elektronischen Überwachung". In Zukunft wird die Konformität eines Produkts nicht mehr nur davon abhängen, "ob Dokumente bei einer Stichprobe vorgelegt werden können", sondern erfordert die vorherige elektronische Dateneingabe vor dem Import.
Welche Verkäufer sind von dieser neuen Regelung betroffen? Und wie kann man sich im Voraus vorbereiten? Die Zollabteilung von Da Sen Lin Logistics hat die wichtigsten Inhalte und praktischen Vorschläge zusammengestellt, die Sie als Referenz nutzen können.
TEIL 01
Wo liegen die neuen Änderungen bei der CPSC eFiling?
01. Offizielles Inkrafttreten: 8. Juli 2026
Ab dem 8. Juli 2026 müssen alle von der CPSC regulierten Produkte (einschließlich Kinderprodukte und einiger Nicht-Kinderprodukte) elektronische Konformitätszertifikatsinformationen über das eFiling-System an CBP und CPSC übermitteln, bevor sie auf den US-Markt gelangen.
Nach der Einführung der neuen Regelung wird eFiling ein wichtiger Bestandteil der US-Importabfertigung sein. Wenn die elektronische Anmeldung nicht wie gefordert erfolgt, können die Waren Risiken wie Zollbeschlagnahmung/erhöhte Inspektion, Nichtfreigabe oder die Anforderung einer nachträglichen Anmeldung ausgesetzt sein.
Noch wichtiger ist: Die entsprechenden abnormalen Aufzeichnungen können auch in das CPSC-Risikosystem gelangen und die Compliance-Bewertung des Importeurs für die Zukunft beeinflussen. Für Verkäufer, die langfristig auf dem US-Markt tätig sind, könnten solche "Systemrisikoeinträge" in Zukunft größere Auswirkungen haben als eine einzelne Inspektion selbst.
02. Welche Produkte werden besonders überwacht?
Gemäß den offiziellen Richtlinien sind derzeit etwa 600 HTS-Codes in den Bereich der besonderen Überwachung aufgenommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
1. Kinderprodukte (z. B. Kinderwagen, Kindermöbel, Schnuller usw.)
2. Spielzeug für Kinder
3. Produkte mit Batterien (z. B. mit Knopfzellen usw.)
4. Textilien und Bekleidung (Bekleidung für Erwachsene und Kinder, brennbare Textilien)
5. Möbel und Matratzen
6. Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und andere Hochrisikoprodukte
Hong Xing Yuan Da hat die folgende HTS-Liste (wichtige Produktkategorien) zur Referenz zusammengestellt.
Besonderer Hinweis: Auch wenn die HTS-Nummer des Produkts nicht in der Liste der Schwerpunkte enthalten ist, wenn das Produkt selbst unter eine obligatorische Sicherheitsnorm der CPSC fällt, kann dennoch eine eFiling-Anmeldung erforderlich sein.
03. Die Anforderung der "Importeur-Konformität" wird deutlich erhöht
Diese neue Regelung hat eine weitere leicht zu übersehende, aber tatsächlich sehr wichtige Änderung: Der Zollimporteur (IOR) muss mit den Informationen des CPC-Zertifikats übereinstimmen.
Zum Beispiel:
Das Unternehmen A wird für die Zollabfertigung verwendet, aber das CPC-Zertifikat lautet auf das Unternehmen B;
Oder die Zollabfertigung erfolgt durch das Verkäuferunternehmen C, aber das CPC-Zertifikat lautet auf den Lieferanten D;
Diese Situationen können in Zukunft direkt vom System als Anomalien erkannt werden, und es besteht sogar das Risiko, dass die Zollabfertigung nicht möglich ist, eine Rücksendung gefordert wird, die Ware vom Zoll beschlagnahmt oder vernichtet wird. Daher müssen Verkäufer, die Importeure für die Zollabfertigung nutzen oder deren Zertifikatsimporteurinformationen nicht übereinstimmen, jetzt mit der frühzeitigen Überprüfung beginnen.
TEIL 02
Was können Verkäufer jetzt tun? Hier ist ein praktischer Leitfaden.
Obwohl die neue Regelung noch einige Zeit in Kraft tritt, hat die CPSC bereits ein "freiwilliges Einreichungsfenster" geöffnet. Derzeit wird das System hauptsächlich zum Testen und Kennenlernen des Prozesses verwendet, und während dieser Zeit eingegebene Fehler werden nicht in die Risikobewertung einbezogen. Daher wird empfohlen, dass Verkäufer so früh wie möglich mit dem Testen beginnen.
1. Registrieren Sie sich zuerst im eFiling-System
Besuchen Sie die offizielle Registrierungsseite für die elektronische Einreichung der CPSC:
https://www.cpsc.gov/eFiling, wie in der Abbildung unten gezeigt:Einfache Schritte sind wie folgt:
Klicken Sie auf "Register now" ➡️ Klicken Sie auf "next" ➡️ Geben Sie die Importeurinformationen ein: E-Mail, Firmenname, IOR-Nummer ➡️ Klicken Sie auf "Submit", um die Registrierung abzuschließen.
Besonderer Hinweis hier: Die eingegebenen Importeurinformationen müssen mit dem nachfolgenden Zollimporteur und den CPC-Zertifikatsinformationen übereinstimmen.
2. Zwei Einreichungsmethoden
Nachdem das Konto vorbereitet ist, gibt es derzeit zwei elektronische Einreichungswege:
Pfad A: Einreichung durch Dienstleister: Übergeben Sie die Aufgabe vollständig an ein langjährig kooperierendes Logistikunternehmen, das die Einreichung direkt im Zollabfertigungssystem für Sie vornimmt. Der Vorteil ist, dass die Bedienung sorgenfrei ist und für die meisten Verkäufer geeignet ist, ohne dass das System selbst gepflegt werden muss.
Pfad B: Selbstständige Einreichung durch Verkäufer: Der Verkäufer loggt sich auf der offiziellen Website der CPSC ein und gibt die Daten selbst ein. Die Logik ähnelt der Vorabmeldung für FDA-Lebensmittel. Diese Methode eignet sich besser für Verkäufer mit eigenen US-Importeuren, die ihre Compliance-Daten langfristig und eigenständig verwalten möchten.
Insbesondere für Verkäufer von Spielzeug und Kinderprodukten wird empfohlen, nach Möglichkeit eigene US-Importeure zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Importeurinformationen auf dem Prüfbericht/CPC-Zertifikat mit der Einreichung übereinstimmen. Dies erleichtert die Verwaltung und Pflege der eFiling-Daten auf der CPSC-Website in Zukunft klarer und proaktiver.
3. Bereiten Sie "Kern-Compliance-Daten" im Voraus vor
Unabhängig von der gewählten Einreichungsmethode müssen in der Regel die folgenden 7 Kern-Dateninformationen im Voraus vorbereitet werden:
Seriennummer | Datenelement | Beschreibung |
1 | Produktidentifikationsinformationen | Produktname, Modellnummer, Chargennummer usw. |
2 | Referenzcode | Anwendbare spezifische Sicherheitsvorschriften (z. B. 16 CFR Teile, CPSIA-Kapitel) |
3 | Herstellungszeit und -ort des Produkts | Herstellungsmonat und -jahr sowie spezifische Stadt, Land |
4 | Letzte Zeitpunkt der Konformitätsprüfung | Prüfungsmonat und -jahr sowie Stadt, Land |
5 | Informationen zum Prüflabor | Name, Adresse, Telefonnummer des von der CPSC anerkannten Labors |
6 | Zulassungsinhaber/Importeurinformationen | Vollständiger Name, vollständige Adresse und Telefonnummer des in den USA ansässigen Verantwortlichen |
7 | Pflege der Testaufzeichnungen Kontaktperson | Name, vollständige Adresse und Telefonnummer |
Es wird empfohlen, dass Verkäufer frühzeitig elektronische Archive anlegen, um zu vermeiden, dass die Effizienz der Zollabfertigung durch fehlende Dokumente bei der späteren konzentrierten Deklaration beeinträchtigt wird.
TEIL 03
Derzeit sollten Verkäufer diese 4 Dinge vorrangig erledigen
Angesichts der Verschärfung der US-CPSC-Regulierung wird empfohlen, dass Verkäufer derzeit folgende Maßnahmen priorisieren:
01
Überprüfen Sie zuerst die HTS-Codes der Produkte
Bestätigen Sie im Voraus mit dem Logistikdienstleister oder Zollagenten, ob der HTS-Code der von Ihnen verkauften Produkte auf der Liste der Schwerpunktkennzeichnungen steht (wie in der obigen Liste überprüft).
Insbesondere Kinderprodukte, Produkte mit Batterien, Spielzeug, Möbel und Textilien werden in Zukunft wahrscheinlich zu Schwerpunktprüfungsgegenständen.
02
Umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Zertifikate
Schwerpunktprüfung: Ob das CPC-Zertifikat gültig ist, ob die Produktinformationen übereinstimmen, ob Produktname und Modellnummer mit den Importeurinformationen übereinstimmen usw.
Viele Verkäufer dachten früher: „Ein Zertifikat reicht aus“. Diese Denkweise wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr funktionieren.
03
Überprüfung der Laborqualifikation
Bevor Sie Tests vereinbaren, empfiehlt es sich, die offizielle CPSC-Website im Voraus zu konsultieren, um zu bestätigen, ob das kooperierende Labor den offiziell anerkannten "Accepted"-Status hat.
Gleichzeitig wird empfohlen, die Qualifikationen der Labore, die in historischen Zertifikaten aufgeführt sind, erneut zu überprüfen, um zu vermeiden, dass in Zukunft „Zertifikate vorhanden sind, aber das Labor nicht anerkannt wird“.
04
Frühzeitige Abstimmung mit Logistikdienstleistern für Tests
Proaktive Kontaktaufnahme mit langfristigen US-Linien-Logistikdienstleistern, um zu bestätigen, ob der CPSC eFiling-Kanal für die elektronische Deklaration eingerichtet wurde, und um Testberichte, Produktinformationen usw. proaktiv bereitzustellen, um die eFiling-Registrierung abzuschließen. Gleichzeitig Abschluss von Testläufen für den elektronischen Deklarationsprozess mit den Logistikdienstleistern.
Es ist weitaus sicherer, den Prozess im Voraus zu durchlaufen, als ihn zu verarbeiten, nachdem die neuen Vorschriften in Kraft getreten sind.
Die zweite Halbzeit des grenzüberschreitenden E-Commerce ist nicht nur ein Preiskampf, sondern auch ein Wettbewerb in der feingliedrigen Lieferkettenverwaltung und Compliance-Fähigkeit. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Systematisierung der US-Regulierung ist Compliance nicht mehr nur eine Frage der "Vorbereitung von Dokumenten", sondern ein wichtiger Schritt, der die Effizienz der Zollabfertigung, die Stabilität der Logistik und die Sicherheit des Shop-Betriebs direkt beeinflusst. Nur durch frühzeitige Planung und rationale Reaktion kann der Compliance-Prozess zu einer langfristigen Fähigkeit des Unternehmens gemacht werden, um in der zukünftigen Marktwettbewerb stabiler und weiter zu kommen.