Verzeichnis der Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China (Teil I)

Erstellt 06.13

Exportkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China (Teil I)

Anhang 1

Exportkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China

Teil I
Am 1. Dezember 2020 trat das "Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China" offiziell in Kraft und legte ein Listenverwaltungssystem für den Bereich der Exportkontrolle fest. Am 1. Dezember 2024 traten die "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" offiziell in Kraft und legten spezifische Bestimmungen für die Verfahren und Anforderungen zur Erstellung und Anpassung der Liste der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck fest.
Um die reibungslose und wirksame Umsetzung des "Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China" und der "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" zu gewährleisten, die konforme Geschäftstätigkeit von Exportunternehmen zu erleichtern und die Effizienz der Exportkontrollverwaltung zu verbessern, hat das Handelsministerium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen internationale Erfahrungen und Praktiken übernommen und die Exportkontrolllisten, die den ursprünglichen "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Kernmaterialien und verwandten Technologien mit doppeltem Verwendungszweck", den "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Raketen und verwandten Gütern und Technologien", den "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von biologischen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und verwandten Geräten und Technologien" und den "Maßnahmen zur Exportkontrolle von Chemikalien und verwandten Geräten und Technologien" sowie mehr als 10 Ankündigungen des Handelsministeriums und anderer zuständiger Abteilungen zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die von den zuständigen Abteilungen veröffentlicht wurden, systematisch integriert. Dies hat zur Bildung der einheitlichen "Liste der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China" (im Folgenden als "Liste" bezeichnet) geführt, die zusammen mit den "Vorschriften der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" umgesetzt wird und als wichtige Grundlage für die Beantragung von Exportlizenzen für verwandte Güter durch Exportunternehmen sowie für die administrative Lizenzierung und die Aufsicht und Durchsetzung durch das Handelsministerium und andere Abteilungen dient.
I. Struktur und Kodierungsregeln der Liste
Diese Liste besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist die Erläuterung der Liste, die hauptsächlich den Hintergrund, die Grundlage und den Zweck der Erstellung der Liste darlegt, die Regeln für die Kodierung von Gütern festlegt und notwendige technische Hinweise und Kontrollanforderungen klärt. Der zweite Teil sind die spezifischen Güter, die alle derzeit gelisteten Güter mit doppeltem Verwendungszweck systematisch in 10 Hauptbranchen integriert. Jede Hauptkategorie ist weiter in 5 Arten von Gütern unterteilt. Ein Kodierungssystem aus "arabischen Ziffern + englischen Buchstaben" wird verwendet, das aus "1 arabische Ziffer + 1 Großbuchstabe + 3 arabische Ziffern" besteht, insgesamt 5 Elemente, wie z. B. 1C351, 3A201 usw.
Die spezifische Bedeutung der Kontrollcodes lautet wie folgt:
1. Die erste Ziffer gibt den Branchenbereich an, dargestellt durch die arabischen Ziffern 0-9: 1 steht für „Spezialmaterialien und zugehörige Geräte, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine“; 2 steht für „Materialbearbeitung“; 3 steht für „Elektronik“; 4 steht für „Computer“; 5 steht für „Telekommunikation und Informationssicherheit“; 6 steht für „Sensoren und Laser“; 7 steht für „Navigation und Avionik“; 8 steht für „Schiffe“; 9 steht für „Luft- und Raumfahrt und Antrieb“; 0 steht für „Sonstige Artikel“.
Die zweite Stelle repräsentiert den Objekttyp, der durch Großbuchstaben A-E dargestellt wird: A steht für „Systeme, Ausrüstungen und Komponenten“; B steht für „Prüf-, Test- und Fertigungsgeräte“;
C steht für „Materialien“; D steht für „Software“; E steht für „Technologie“.
Die dritte Stelle repräsentiert den Kontrollgrund, der durch die arabischen Ziffern 0-9 dargestellt wird: 0 steht für „im Zusammenhang mit konventionellen Waffen“; 1 steht für „im Zusammenhang mit Trägermitteln für Massenvernichtungswaffen“; 2 steht für „im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Kernwaffen“; 3 steht für „im Zusammenhang mit chemischen und biologischen Waffen“; 4 steht für „Überwachungschemikalien“; 5 steht für „vorübergehende Kontrolle“; 9 steht für „im Zusammenhang mit anderen nationalen Sicherheitsfaktoren“. Wenn ein kontrolliertes Objekt mehrere Kontrollgründe betrifft, wird für die Einordnung der wichtigste Kontrollgrund als Grundlage verwendet, mit Ausnahme der vorübergehenden Kontrolle.
Die vierte und fünfte Stelle werden gemeinsam für die Objektreihenfolge verwendet und durch die arabischen Ziffern 0-9 dargestellt.
Dies ist in der folgenden Abbildung dargestellt:
Jeder Code entspricht einem oder mehreren kontrollierten Objekten. Wenn mehrere kontrollierte Objekte oder mehrere Codeebenen betroffen sind, werden Kleinbuchstaben und arabische Ziffern abwechselnd verwendet, um die Codes der entsprechenden Ebenen zu erstellen, z. B. 1C111.a.1, 1C111.b.1.a usw. unter dem Code 1C111.
II. Normative Erläuterungen zur Liste
1. Allgemeine Erläuterungen.
1. Die in dieser Liste aufgeführten Objekte umfassen unbenutzte Objekte, gebrauchte Objekte sowie Objekte, die als Hauptbestandteile in andere Produkte integriert sind und ausgebaut und für andere Zwecke verwendet werden können. Sofern in Teil II dieser Liste nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieser Liste.
2. Wenn die Beschreibung der Objekte in dieser Liste keine technischen Spezifikationen oder Einschränkungen enthält, umfasst das Objekt alle seine Varianten.
3. Die in dieser Liste aufgeführten Posten im Zusammenhang mit Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen (d. h. Posten mit einer Kontrollnummer, deren dritte Stelle eine Ziffer 1 ist) beziehen sich auf vollständige ballistische Raketen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen, Marschflugkörper und „unbemannte Luftfahrzeuge“, die eine Nutzlast von mehr als 500 kg über eine Reichweite von mehr als 300 km abwerfen können, sowie auf speziell für diese entwickelten Produktionsanlagen.
(ii) Anmerkungen zu „Technologie“.
1. „Technologie“ bezeichnet die spezielle Information und das Wissen, das für die Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Produkten erforderlich ist, einschließlich der Technologie, die durch die Übertragung oder Bereitstellung von technischer Dokumentation oder technischem Support übertragen oder bereitgestellt wird. Die Exportkontrolle von Technologie gilt nicht für Informationen, die gemeinfrei sind, für Technologie in der Grundlagenforschung oder für Wissen, das für eine allgemeine Patentanmeldung erforderlich ist.
2. Technische Dokumentation umfasst: Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Konstruktionszeichnungen und technische Spezifikationen, Handbücher und Anleitungen, die auf Datenträgern wie Disketten, Magnetbändern, ROMs oder anderen Speichermedien aufgezeichnet sind.
3. Technischer Support umfasst: technische Anleitung, Entsendung von Facharbeitern, Schulung, Wissens- und Fähigkeitsvermittlung, Beratungsdienste.
4. Eine Ausfuhrgenehmigung für einen in dieser Liste aufgeführten Posten umfasst auch die Genehmigung der minimalen Technologie, die für die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur dieses Postens durch denselben Endnutzer erforderlich ist.
(iii) Anmerkungen zu „Software“.
„Software“ bezeichnet eine Sammlung von einem oder mehreren „Programmen“ oder „Mikroprogrammen“, die auf einem physischen Medium gespeichert sind.
Die Kontrolle der Übertragung von „Software“ gilt nicht für die folgende „Software“:
1. „Software“, die der Öffentlichkeit auf übliche Weise zur Verfügung gestellt wird:
(1) Verkauf an Verkaufsstellen ohne Einschränkungen;
(2) ausschließlich für die Installation durch den Benutzer selbst bestimmt, ohne dass eine weitere spezifische Unterstützung durch den Lieferanten erforderlich ist;
2. Gemeinfreiheit.
(4) Erläuterungen zu "Gemeinfreiheit".
"Gemeinfreiheit" bezeichnet Technologien oder Software, die bereits öffentlich genutzt werden und deren weitere Nutzung uneingeschränkt möglich ist (die oben genannten urheberrechtlich geschützten Technologien oder Software sind in den Geltungsbereich der "Gemeinfreiheit" einbezogen).
(5) Erläuterungen zu "Grundlagenforschung".
"Grundlagenforschung" bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die hauptsächlich darauf abzielen, neue Erkenntnisse über die Grundprinzipien von Phänomenen oder beobachtbaren Tatsachen zu gewinnen, und die im Wesentlichen keinen spezifischen praktischen Zweck oder kein spezifisches Ziel verfolgen.
(6) Erläuterungen zu "F&E", "Produktion" und "Nutzung".
1. "F&E" bezeichnet alle Phasen vor der "Produktion": Entwurf, Designstudie, Designanalyse, Designkonzept, Prototypenmontage und -prüfung, Kleinserienproduktionsplanung, Designdaten, Prozess der Umwandlung von Designdaten in Produkte, Formdesign, Gesamtdesign, Anordnung.
2. "Produktion" bezeichnet alle Produktionsphasen: Bau, Prozessdesign, Fertigung, Montage (Installation), Zusammenbau, Inspektion, Prüfung, Qualitätssicherung.
3. "Use" means operations, installation (including on-site installation), maintenance (inspection), repair, overhaul, etc.
(VII) Explanation of "usable for" and "capable of".
"Usable for" and "capable of" mean that systems, equipment, parts, components, or software are suitable for a specific purpose without requiring configuration, modification, or adjustment for that specific purpose.
(VIII) Explanation of "specially designed".
"Specially designed" means systems, equipment, parts, components, materials, or software developed for a specific purpose and possessing unique performance characteristics. For example, equipment designed for use in missiles, if it has no other functions or uses, is considered "specially designed" equipment. Another example: manufacturing equipment designed to produce a specific part, if it cannot produce other parts, should be considered "specially designed" equipment.
(IX) Explanation of "design or improve".
"Design or improve" means that systems, equipment, parts, components, software, or technology are the subject of research and development or improvement to give them attributes applicable to a specific application. Systems, equipment, parts, components, software, or technology that are "designed or improved" may be used for other applications. For example, a titanium pump designed for missiles can be used with corrosive liquids other than propellants.
III. Definitions of terms related to the List
(I) "By weight" (Categories 1 and 2) means the mass of a particular element in an alloy divided by the total mass of the alloy, multiplied by 100%, to express the content of that element.
element's content.
(二)“比模量”(第 1、9 类)是指在温度为 23±2 ℃
和相对湿度为 50±5%的条件下测量的杨氏模量(单位:N/m2)
除以比重(单位:N/m3)。
(三)“比抗拉强度”(第 1、9 类)是指在温度为 23
±2 ℃和相对湿度为 50±5%的条件下测量的极限抗拉强度(单位:N/m2)除以比重(单位:N/m3)。
(四)“病原微生物”(第 1 类)是指可使人、动物或
植物致死、致病或/和受到损害的,天然的或经过遗传修饰的病原微生物。病原微生物包括细菌、病毒、真菌等。
“细菌”是一种单细胞微生物。除少数例外情况,细菌属于不依赖于其他生物体即可完成自我复制的独立活体微生物。
“病毒”是一种通常由包裹在蛋白质衣壳内的遗传物质组成的病原微生物。病毒必须感染宿主细胞才能复制、在宿主细胞内发生裂解并传播感染。
“真菌”是以有机物为营养来源的一组单细胞和多细胞生物(如霉菌、酵母和蘑菇)。
(五)“测量不确定度”(第 2 类)是指规定可测变量
ist die Eigenschaft, dass der korrekte Wert innerhalb eines Bereichs um den Ausgabewert mit einer Konfidenz von 95 % liegt. Diese Eigenschaft umfasst den unkorrigierten Systemfehler, das unkorrigierte Spiel und den Zufallsfehler.
(VI) „Substrat“ (Klasse 3) bezeichnet ein Trägermaterial mit oder ohne Verdrahtungsmuster,
auf oder in dem „diskrete Bauelemente“ oder integrierte Schaltkreise oder beides angeordnet werden können.
(VII) „Programm“ (Klassen 1, 2) bezeichnet eine Sequenz von Anweisungen, die von einem elektronischen Computer
ausgeführt oder in eine ausführbare Form umgewandelt werden können, um einen Prozess auszuführen.
(VIII) „Formgebungskontrolle“ (Klasse 2) bezeichnet die Ausführung von zwei
oder mehr „numerisch gesteuerten“ Bewegungen gemäß Anweisungen, die die nächste geforderte Position und die für das Erreichen dieser Position erforderliche Vorschubgeschwindigkeit festlegen. Die Vorschubgeschwindigkeit ändert sich in Abhängigkeit voneinander, um eine geforderte Formgebung zu erzielen (siehe ISO 2806:1994).
(IX) „isostatisches Presswerk“ (Klasse 2) bezeichnet eine Ausrüstung, die in der Lage ist, einen geschlossenen Hohlraum über verschiedene
Medien (Gase, Flüssigkeiten, feste Partikel usw.) unter Druck zu setzen, um auf ein Werkstück oder Material in allen Richtungen innerhalb des Hohlraums gleiche Drücke auszuüben.
(10) „Elektronische Baugruppe“ (Kategorie 4) bezeichnet mehrere miteinander verbundene elektronische Komponenten (d. h. „Schaltungselemente“, „diskrete Bauteile“, integrierte Schaltungen usw.), die zusammenarbeiten, um eine bestimmte Funktion zu erfüllen, die als Ganzes ausgetauscht werden kann und die normalerweise abnehmbar ist.
spezifische Funktion, die als Ganzes ausgetauscht werden kann und die normalerweise abnehmbar ist.
(11) „Positioniergenauigkeit“ (Kategorie 2) gemäß Punkt 2B201
wird in Verbindung mit den folgenden Anforderungen für die „Positioniergenauigkeit“ von „CNC“-Werkzeugmaschinen gestellt und bestimmt:
1. Prüfbedingungen (ISO 230-2:1988 Abschnitt 3 oder gleichwertiger nationaler Standard):
(1) Die Werkzeugmaschine und die Präzisionsmessgeräte müssen während der 12 Stunden vor der Messung und während der Messung bei derselben Umgebungstemperatur gehalten werden. Während der Vorhersagezeit müssen die Schlitten der Werkzeugmaschine kontinuierlich die gleichen Zyklen durchlaufen wie während der Präzisionsmessung;
(2) Die Werkzeugmaschine muss mit den mechanischen, elektronischen oder Software-Zubehörteilen ausgestattet sein, die mit der Werkzeugmaschine geliefert werden;
(3) Die Genauigkeit der für die Messung verwendeten Messgeräte muss mindestens viermal besser sein als die erwartete Genauigkeit der Werkzeugmaschine;
(4) Die Stromversorgung zum Antrieb der Schlitten muss Folgendes sein:
① Die Schwankungen der Leitungsspannung dürfen nicht mehr als ±10 % der Nennspannung betragen;
② Frequenzabweichung nicht mehr als ±2 Hz vom Nennwert;
③ Kein Stromausfall oder intermittierende Stromversorgung zulässig.
2. Prüfverfahren (ISO230-2:1988 Abschnitt 4 oder gleichwertiger nationaler Standard):
(1) Die Vorschubgeschwindigkeit (Schlittenbewegung) muss die Geschwindigkeit der schnellen Querverstellung sein;
Technische Anmerkung: Für Werkzeugmaschinen, die optische Oberflächen erzeugen, muss die Vorschubgeschwindigkeit kleiner oder gleich 50 mm pro Minute sein;
(2) Die Messung muss inkrementell erfolgen, d. h. von einem Endpunkt des axialen Hubs zum anderen, ohne zum Ausgangspunkt zurückzukehren, wobei jede Bewegung in Richtung des Zielpunkts erfolgt;
(3) Bei der Prüfung einer Achse müssen die anderen Achsen in der mittleren Position des Hubs gehalten werden.
3. Erläuterung der Prüfergebnisse (ISO 230-2:1988 Abschnitt 2 oder gleichwertige nationale Normen):
Die Messergebnisse müssen Folgendes umfassen:
(1) „Positioniergenauigkeit“;
(2)Durchschnittlicher Vorwärts- und Rückwärtsfehler.
(十二)„Toxine“ (Kategorie 1, 2) bezeichnet natürlich oder modifiziert erzeugte biologisch aktive Substanzen, die von Mikroorganismen,
Tieren, Pflanzen stammen und Menschen, Tiere oder Pflanzen töten, krank machen oder/und schädigen können, unabhängig von der Art ihrer Entstehung.
(十三)„Symmetrische Kryptographie“ (Kategorie 5) bezeichnet Kryptographie, bei der die Ver-
schlüsselungs- und Entschlüsselungstransformationen denselben Schlüssel verwenden.
(十四)„Asymmetrische Kryptographie“ (Kategorie 5) bezeichnet Kryptographie, bei der die Ver-
schlüsselungs- und Entschlüsselungstransformationen unterschiedliche Schlüssel verwenden, wobei ein Schlüssel als öffentlicher Schlüssel und der andere als privater Schlüssel bezeichnet wird.
(十五)„Auflösung“ (Kategorie 2, 3) bezeichnet die kleinste inkrementelle Änderung, die ein Messgerät
unterscheiden kann; bei digitalen Messgeräten ist dies die niederwertigste Stelle.
(十六)„Große Höhe“ (Kategorie 9) bezeichnet eine Flughöhe zwischen 7000 und 15000 Metern im Luftraum.
(XVII) "Superlegierungen" (Kategorie 9) bezeichnet Nickel-
basierte, Kobalt-basierte oder Eisen-basierte Legierungen, die komplexen Belastungen bei 600 °C und höher in oxidierenden und korrosiven Umgebungen standhalten, gute Gesamtleistung beibehalten und langfristig zuverlässig arbeiten können, auch als "Superlegierungen" bezeichnet.
(XVIII) "Chemische Waffen" (Kategorie 1) bezeichnet einzeln oder zusammen:
1. Giftige Chemikalien und ihre Vorläufer, ausgenommen solche, die für Zwecke bestimmt sind, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen nicht verboten sind, sofern Art und Menge diesen Zwecken entsprechen;
2. Spreng- und Vorrichtungen, die speziell dafür entwickelt wurden, durch ihre Verwendung giftige Chemikalien freizusetzen, die unter Absatz 1 dieses Abschnitts fallen und zum Tod oder zu anderen Verletzungen führen;
3. Ausrüstungen, die speziell für die Verwendung mit den unter Absatz 2 dieses Abschnitts fallenden Spreng- und Vorrichtungen entwickelt wurden;
(XIX) „Chemiewaffen-Vorläufer“ (Kategorie 1) bezeichnet jede chemische Substanz, die in irgendeiner Phase der Herstellung giftiger
Chemikalien als Reaktant beteiligt ist, einschließlich jeder Schlüsselkomponente von binären oder mehrkomponentigen chemischen Systemen.
(XX) „Laser“ (Kategorien 2, 3, 6, 7, 9) bezeichnet ein Gerät, das durch
Verstärkung durch stimulierte Emission Licht erzeugt, das räumlich und zeitlich kohärent ist.
(XXI) „Kryptographie“ (Kategorien 3, 5, 6) bezeichnet die Wissenschaft, die sich mit den Prinzipien, Methoden und Verfahren der Umwandlung von Informationen zur Verschleierung ihres Inhalts, zur Verhinderung unbemerkter Änderungen oder zur Verhinderung unbefugter Nutzung befasst. „Kryptographie“ ist auf die Umwandlung von Informationen unter Verwendung eines oder mehrerer „geheimer Parameter“ (z. B. Verschlüsselungsvariablen) oder damit verbundener Schlüsselverwaltung beschränkt.
Umwandlung von Informationen zur Verschleierung ihres Inhalts, zur Verhinderung unbemerkter Änderungen oder zur Verhinderung unbefugter Nutzung befasst. „Kryptographie“ ist auf die Umwandlung von Informationen unter Verwendung eines oder mehrerer „geheimer Parameter“ (z. B. Verschlüsselungsvariablen) oder damit verbundener Schlüsselverwaltung beschränkt.
Anmerkung:
1. „Kryptographie“ schließt keine Datenkompressions- oder Codierungstechniken für „feste“ Daten ein;
2. „Kryptographie“ schließt Entschlüsselung ein.
Technische Anmerkung:
1. „Verschlüsselungsparameter“: Konstanten oder Schlüssel, die anderen nicht bekannt sind oder nur innerhalb einer Gruppe geteilt werden;
2. „Fest“: Der Kodierungs- oder Kompressionsalgorithmus kann keine extern bereitgestellten Parameter (z. B. Passwörter oder Schlüsselvariablen) akzeptieren und kann nicht vom Benutzer geändert werden.
22. „Winkelabweichung“ (Kategorie 2) bezeichnet die maximale Differenz zwischen der präzise gemessenen tatsächlichen Winkelposition und der theoretischen Winkelposition, nachdem das Werkstück auf dem Arbeitstisch aus seiner ursprünglichen Position bewegt wurde.
Die präzise gemessene tatsächliche Winkelposition und die theoretische Winkelposition, nachdem das Werkstück auf dem Arbeitstisch aus seiner ursprünglichen Position bewegt wurde.
(二十三)“介电常数”(第 1 类)是反映压电材料电
介质在静电场作用下介电性质或极化性质的主要参数。
(二十四)“精度”(第 2、3、7 类)通常以误差来衡
量精度,即某一指示值同标准值或真值之间的最大正负偏差。
(二十五)“绝压”(第 9 类)即绝对压力,是指介质
所处空间的所有压力。
(二十六)“抗辐射加固”(第 4、6、9 类)是指设计
Eine Komponente oder Ausrüstung, die zur Widerstandsfähigkeit gegen Strahlung bestimmt ist und deren Strahlungswiderstandsniveau einer Gesamtdosis von 5 x 10^5 Rad (Si) oder mehr entspricht.
(xxvii) „Dehnungsbruchverformung“ (Kategorie 1) bezeichnet die Verformung, die ein Material erfährt, wenn es einer Zugkraft ausgesetzt wird.
einer Zugkraft ausgesetzt wird.
„Driftrate“ (Kategorie 7) bezeichnet die Winkelabweichung der Eigendrehung des unteren Kreisels pro Zeiteinheit relativ zum Trägheitsraum, gemessen in Grad pro Stunde. Sie ist ein Hauptleistungskriterium für die „Genauigkeit“ eines Kreisels. Je kleiner die Driftrate, desto höher die „Genauigkeit“ des Kreisels.
„Driftrate“ (Kategorie 7) bezeichnet die Winkelabweichung der Eigendrehung des unteren Kreisels pro Zeiteinheit relativ zum Trägheitsraum, gemessen in Grad pro Stunde. Sie ist ein Hauptleistungskriterium für die „Genauigkeit“ eines Kreisels. Je kleiner die Driftrate, desto höher die „Genauigkeit“ des Kreisels.
„Mittlere Ausgangsleistung“ (Kategorie 6) bezeichnet die gesamte „Laser“-
Ausgangsenergie in Joule, geteilt durch die Dauer, über die eine Reihe von aufeinanderfolgenden Impulsen emittiert wird, in Sekunden. Bei einer Reihe von gleichmäßig beabstandeten Impulsen ist sie gleich der gesamten „Laser“-Ausgangsenergie pro Impuls (in Joule) multipliziert mit der Pulsfrequenz des „Lasers“ (in Hertz).
„Kammer-Innendurchmesser“ (Kategorie 2) bezeichnet die Abmessung einer Kammer, die gleichzeitig ihre Betriebstemperatur
und ihren Betriebsdruck erreicht, jedoch ohne Spannvorrichtungen. Diese Abmessung ist der kleinere der beiden Innendurchmesser der Druckkammer oder der Isolierkammer, je nachdem, welche Kammer sich innerhalb der anderen befindet.
„Thermischer Ausdehnungskoeffizient“ (Kategorie 1) bezeichnet die Änderung der
Dehnung und Kontraktion aufgrund von Temperaturänderungen. Die Änderungsfähigkeit wird durch die Längenänderung pro Einheits-Temperaturänderung unter konstantem Druck ausgedrückt.
(32) "Schuss-/Reichweite" (Kategorie 9) bezeichnet die maximale Entfernung, die ein bestimmtes Raketensystem
oder ein "unbemanntes Luftfahrzeug"-System im stabilen Flugmodus zurücklegen kann, gemessen durch die Projektion seiner Flugbahn auf die Erdoberfläche.
Technische Hinweise:
1. Bei der Bestimmung der Reichweite/Flugstrecke wird die maximale Kapazität basierend auf den Systemdesignmerkmalen bei voller Betankung mit Kraftstoff oder Treibmittel berücksichtigt;
2. Bei der Bestimmung der Reichweite/Flugstrecke von Raketensystemen oder „unbemannten Luftfahrzeugsystemen“ sind alle externen Faktoren wie Betrieb, Telemetrie, Datenverbindungen und andere externe Einschränkungen und Begrenzungen auszuschließen;
3. Für Raketensysteme ist die Reichweite die Flugdistanz, die bei maximaler Reichweitenbahn unter Annahme der Standardatmosphäre der ICAO und ohne Wind bestimmt wird;
4. Für „unbemannte Luftfahrzeuge“ ist die Reichweite die Einwegdistanz, die bei maximaler Verbrennungseffizienz oder maximaler Batterieentladungseffizienz unter Annahme der Standardatmosphäre der ICAO und ohne Wind bestimmt wird.
(XXXIII) „CNC“ (Kategorien 1, 2) bezeichnet die automatische Steuerung eines Prozesses durch eine Vorrichtung
die typischerweise digitale Daten in den Betrieb einführt (siehe ISO2382:2015).
(XXXIV) „Digitalcomputer“ (Kategorie 4) bezeichnet einen Computer, der in der Lage ist, eine
or multiple discrete variables, performing all of the following operations:
1. Receiving data;
2. Storing data or instructions in a fixed or changeable (writable) storage device;
3. Processing data by means of a stored sequence of modifiable instructions;
4. Bereitstellung von Datenausgaben.
Technische Anmerkung: Die Änderung von gespeicherten Befehlssequenzen umfasst den Austausch von festen Speichermedien, aber nicht die physische Änderung von Verdrahtungen oder Verbindungen.
„Mikroprogramm“ (Anmerkung zu „Software“) bezeichnet eine grundlegende Befehlssequenz, die in einem speziellen Speicher gespeichert ist und durch die Einführung ihrer Referenzbefehle in das Befehlsregister ausgeführt wird.
„Mikroprogramm“ (Anmerkung zu „Software“) bezeichnet eine grundlegende Befehlssequenz, die in einem speziellen Speicher gespeichert ist und durch die Einführung ihrer Referenzbefehle in das Befehlsregister ausgeführt wird.
„Unbemanntes Luftschiff“ (Kategorie 9) bezeichnet ein motorisiertes „unbemanntes Luftfahrzeug“, das leichter als Luft ist und dessen Auftrieb hauptsächlich auf der Nettoschwebekraft der Luft beruht.
„Unbemanntes Luftschiff“ (Kategorie 9) bezeichnet ein motorisiertes „unbemanntes Luftfahrzeug“, das leichter als Luft ist und dessen Auftrieb hauptsächlich auf der Nettoschwebekraft der Luft beruht.
„Unbemanntes Luftfahrzeug“ (Kategorie 9) bezeichnet ein ferngesteuertes
Ein unbemanntes Luftfahrzeug, das von einer externen oder selbst mitgeführten Programmsteuerung bedient wird.
(三十八)“纤维或纤丝材料”(第 1 类)是指连续的
单纤丝、细线、粗纱、纱或带。其中:
1.纤丝或单纤丝是指纤维的最小增量,直径通常为几微米。
2.粗纱是指一股大致平行的细纱束(典型情况为 12~120根细纱)。
3.细纱是指大致平行排列的一股纤维束(典型情况为200 多根纤维)。
4.带是指一种由通常预先浸渍过树脂并交织在一起或单向排列的纤维、细纱、粗纱、纱或细线等构成的材料。
5.纱是指一股通常大致平行的纤维束。
6.细线是指一股绞在一起的细纱束。
(三十九)“线性度”(第 2、3 类)(通常以非线性
度衡量)是实际特性值相对一直线的最大正负值偏差(高端和低端读数的平均值),正值或负值,该直线的位置应使最大偏差均衡设置并减至最小。
(XL) „Impfstoff“ (Klasse 1) bezeichnet ein biologisches Präparat, das von der zuständigen nationalen Behörde für klinische Prüfungen, die Herstellung oder den Verkauf zugelassen wurde und das eine schützende Immunantwort bei Menschen oder Tieren hervorrufen kann, um Krankheiten oder Vergiftungen zu verhindern, die durch den betreffenden Mikroorganismus oder das betreffende Toxin verursacht werden.
oder Vergiftungen, die durch den betreffenden Mikroorganismus oder das betreffende Toxin verursacht werden.
(XLI) „Sprengstoff“ (Klassen 1, 2, 3) bezeichnet eine feste, flüssige
oder gasförmige Substanz oder eine Mischung von Substanzen, die zur Detonation gebracht werden muss, wenn sie als Primärladung, Boosterladung oder Hauptladung in Sprengköpfen, bei Sprengungen und anderen Anwendungen verwendet wird.
(XLII) „Nutzlast“ (Klasse 9) bezeichnet die von einem Luftfahrzeug tragbare
Nutzlast, einschließlich Missionsausrüstung, Treibstoff, Passagiere usw.
Die Nutzlast ist die Gesamtmasse, die von einem bestimmten Raketensystem oder einem „unbemannten Luftfahrzeug“-System getragen oder abgeworfen werden kann und nicht zur Aufrechterhaltung des Fluges dient. Ob die Nutzlast spezifische Ausrüstung, Teilsysteme oder Komponenten umfasst, hängt von der Art und Konfiguration des jeweiligen Luftfahrzeugs ab.
IV. Einheiten und Symbole im Zusammenhang mit der Liste
Diese Liste verwendet in der Regel das Internationale Einheitensystem (SI) mit den folgenden abgekürzten Symbolen (und Präfixen für die dargestellten Werte):
Einheitssymbol Einheitennamen Größenname A Ampere Stromstärke º Grad Winkel ºC Grad Celsius Temperatur cm Zentimeter Länge cm² Quadratzentimeter Fläche cm³ Kubikzentimeter Volumen g Gramm Masse g0 Erdbeschleunigung (9,80665 m/s²) Beschleunigung GBq Gigabecquerel Radioaktivität GPa Gigapascal Druck Gy Gray Energiedosis h Stunde Zeit Hz Hertz Frequenz J Joule Energie, Arbeit, Wärme keV Kiloelektronenvolt Energie, elektrische Energie kg Kilogramm Masse kHz Kilohertz Frequenz km Kilometer Länge kN Kilonewton Kraft kPa Kilopascal Druck kV Kilovolt Potenz kW Kilowatt Leistung L Liter Volumen (Flüssigkeit)
MeV Megaelektronenvolt elektrische Energie mJ Millijoule Energie, Arbeit, Wärme MPa Megapascal Druck MPE Maximal zulässige Abweichung Längenmessung MW Megawatt Leistung m Meter Länge m² Quadratmeter Fläche m³ Kubikmeter Volumen m³/h Kubikmeter pro Stunde Durchfluss mg/m³ Milligramm pro Kubikmeter Konzentration (Gase)
mA Milliamperestrom ml Milliliter Volumen (Flüssigkeit)
mm Millimeter Länge mPa Millipaskal Druck mrad Millirad Winkel μF Mikrofarad Kapazität μm Mikrometer Länge μs Mikrosekunde Zeit N Newton Kraft nF Nanofarad Kapazität nH Nanohenry Induktivität nJ Nanojoule Energie, Arbeit, Wärme nm Nanometer Länge ns Nanosekunde Zeit Ω Ohm Widerstand Pa Pascal Druck ps Pikosekunde Zeit rpm Umdrehungen pro Minute Winkelgeschwindigkeit s Sekunde Zeit T Tesla Magnetischer Fluss tps Transaktionen pro Sekunde Signatur-/Verifizierungsrate bps Bits pro Sekunde Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsrate u Atomare Masseneinheit Masse auf atomarer oder molekularer Ebene V Volt Potenz W Watt Leistung I
Teil II
Inhaltsverzeichnis
Kategorie 1 Spezielle Materialien und zugehörige Geräte, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine . 1
1A Systeme, Ausrüstungen und Komponenten ..............................................................1
1A202 Röhrenförmige Verbundstrukturen mit beiden folgenden Merkmalen: .......................1
1A225 Platinbeschichtete Katalysatoren, speziell entwickelt oder hergestellt zur Rückgewinnung von Tritium aus schwerem Wasser oder zur Herstellung von schwerem Wasser, die zur Beschleunigung des Wasserstoffisotopenaustauschs zwischen Wasserstoff und Wasser verwendet werden. ........................................................................... 1
1A226 Spezielle Füllstoffe mit beiden folgenden Merkmalen, die zur Trennung von schwerem Wasser aus natürlichem Wasser verwendet werden: ................................................................... 1
1A227 Hochdichte (Blei-Glas oder andere Materialien) mit allen folgenden Merkmalen
Strahlenschutzfenster und speziell dafür entwickelte Rahmen: .............. 1
1B Prüf-, Test- und Produktionsanlagen ..................................................... 2
1B003 Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen und andere Ausrüstungen, die speziell für das „Superplastische Umformen“/„Diffusionsschweißen“ von Titan, Aluminium und deren Legierungen zur Herstellung eines der folgenden Artikel entwickelt wurden: ....................................................................... 2
1B101 Anlagen und zugehörige Teile und Zubehör zur Herstellung von Verbundwerkstoffteilen: .......2
1B102 Anlagen zur Herstellung von zerstäubten oder kugelförmigen Metallpulvern, die unter 1C111.b fallen, in einer kontrollierten Umgebung. .......................................................3
1B115 Anlagen zur Herstellung von flüssigen und festen Treibstoffen: ....................... 3II
1B116 Speziell entwickelte Düsen, die im Temperaturbereich von 1300 bis 2900 °C und im Druckbereich von 130 bis 20000 Pa verwendet werden, um pyrolytisch abgeleitete Materialien durch Zersetzungsreaktionen von Gasen auf Spritzgussformen, Kernen oder anderen Trägermaterialien zu erzeugen. ........................................................................... 4
1B117 Chargenmischer mit beiden folgenden Merkmalen, die zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Artikeln verwendet werden: ........................................................... 4
1B118 Kontinuierliche Mischer mit beiden folgenden Merkmalen, die zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Artikeln verwendet werden: ........................................................... 4
1B119 Fluidenergiemühlen zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Gegenständen. ....4
1B201 Wickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung: ................................................... 4
1B225 Elektrolysezellen, die mehr als 250 g Fluor pro Stunde produzieren können. ........................ 5
1B226 Elektromagnetische Isotopentrennapparate, die für eine oder mehrere Ionenquellen ausgelegt oder ausgerüstet sind und einen gesamten Ionenstrahlstrom von mindestens 50 mA liefern können. . 5
1B228 Wasserstoff-Tieftemperatur-Destillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften: ......................5
1B229 Wasser-Schwefelwasserstoff-Austausch-Plattenkolonnen und deren interne Kontaktoren: ......................6
1B230 verfügt über alle folgenden Eigenschaften und kann flüssiges Ammoniak (KNH2/NH3) zirkulieren.
Pumpen für kaliumamidkatalysierte Lösungen, die in ... verdünnt oder konzentriert sind: ...... 6
1B231 Tritium-Anlagen, -Fabriken und deren Ausrüstung: ........................................... 7
1B232 Verdampfer oder Verdampfer-Kompressor-Einheiten mit den folgenden beiden Eigenschaften: ....................................................................... 7
1B233 Anlagen, Fabriken, Systeme und Ausrüstungen zur Trennung von Lithiumisotopen: ............... 7
1B234 具有以下两种特性,为测试高能炸药或爆炸装置而III设计的高爆炸药安全壳、爆室、容器和其他类似封隔装置: ....................................................................... 8
1C 材料 ......................................................................................8
1C004 具有以下所有特性的钨镍铁合金或钨镍铜合金: ...8
1C102 多次浸渍的热解碳-碳复合材料。 ..............................8
1C107 在 100~10000 Hz 的频率范围内,“介电常数”小于 6的陶瓷复合材料。 .......................................................8
1C108 Graphit und seine Erzeugnisse: ........................................................... 8
1C111 Treibmittel: ........................................................................ 9
1C117 Folgende Materialien: ..................................................................10
1C118 Titanstabilisierter Duplex-Edelstahl mit allen folgenden Eigenschaften: ............. 11
1C202 Aluminium- und Titanlegierungen: ..................................................... 12
1C210 „Faser- oder Filamentmaterialien“, Prepregs und Verbundstrukturen: .......... 12
1C216 Eine martensitaushärtende Stahllegierung, die bei 20 °C eine Zugfestigkeit von 1950 MPa oder mehr erreicht. .....................................................13
1C225 Bor-10 (10B)-Isotop, angereichert auf eine höhere Konzentration als seine natürliche Isotopenhäufigkeit, in verschiedenen Bor-Materialien, einschließlich elementarem Bor, Verbindungen, borhaltigen Mischungen und Erzeugnissen aus den vorgenannten Materialien, sowie Abfälle oder Schrott aus den vorgenannten Materialien und Erzeugnissen. ............................................................................. 13
1C226 Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframgehalt von mehr als 90 Gewichtsprozent mit den folgenden zwei Eigenschaften: .....................................................13
1C227 Kalzium mit den folgenden zwei Eigenschaften: ......................................... 13IV
1C228 Magnesium mit den folgenden zwei Eigenschaften: ......................................... 14
1C229 Bismut mit den folgenden zwei Eigenschaften: ......................................... 14
1C230 Berylliummetall, Legierungen mit einem Beryngehalt von mehr als 50 Gewichtsprozent, Berylliumverbindungen und Erzeugnisse aus diesen Materialien sowie Abfälle oder Schlacken aus diesen Materialien und Erzeugnissen. ......................................................... 14
1C231 Hafniummetall, Legierungen mit einem Hafniumgehalt von mehr als 60 Gewichtsprozent, Hafniumverbindungen mit einem Hafniumgehalt von mehr als 60 Gewichtsprozent und Erzeugnisse aus diesen Materialien sowie Abfälle oder Schlacken aus diesen Materialien und Erzeugnissen. .... 14
1C232 Helium-3 (3He), Gemische, die Helium-3 enthalten, und Produkte oder Geräte, die eine der vorgenannten Substanzen enthalten. .................................................15
1C233 Lithium-6-Isotop (6Li), angereichert über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Produkte oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, einschließlich elementarem Lithium, Legierungen, Verbindungen oder lithiumhaltigen Gemischen und Erzeugnissen aus diesen Materialien sowie Abfällen oder Schlacken aus diesen Materialien und Erzeugnissen. .............................15
1C234 Zirkonium und Zirkoniumerzeugnisse mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1:500 (nach Gewicht) im Verhältnis zum Zirkoniumgehalt, einschließlich Zirkoniummetall, Legierungen mit einem Zirkoniumgehalt von mehr als 50 Gewichtsprozent, Verbindungen und Erzeugnisse aus diesen Materialien sowie Abfälle und Schlacken aus diesen Materialien und Erzeugnissen. .....................................15
1C235 Tritium, Tritiumverbindungen und Gemische von Tritium, bei denen das Verhältnis von Tritium zu Wasserstoffatomen größer als ein Tausendstel ist, sowie Produkte und Geräte, die eine der vorgenannten Substanzen enthalten. 15
1C236 Folgende Formen eignen sich zur Herstellung von Radionukliden für Neutronenquellen, die auf der α-n-Reaktion basieren: ..................................................................... 16V
1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, und Erzeugnisse aus den vorgenannten Materialien sowie Produkte oder Vorrichtungen, die eine der vorgenannten Substanzen enthalten. .........................................16
1C238 Chlor-Trifluorid (ClF3). .................................................. 17
1C239 Hochexplosivstoffe oder Mischungen, die mehr als 2 % (nach Gewicht) einer der folgenden Substanzen enthalten: ......................................................... 17
1C240 Nickelpulver und poröses Nickelmetall: ................................................. 17
1C241 Rhenium, Legierungen mit einem Rheniumgehalt von 90 % (nach Gewicht) oder mehr sowie Legierungen mit einer beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram mit einem Gehalt von 90 % (nach Gewicht) oder mehr, die beide folgenden Merkmale aufweisen: ................................ 18
1C350 Chemikalien, die nicht unter 1C450 fallen: ................................ 18
1C351 Krankheitserreger, Toxine und deren Untereinheiten, die sowohl Menschen als auch Tiere befallen; tierische Krankheitserreger: ..................................................... 19
1C353 Genetisches Material und gentechnisch veränderte Organismen: ................................. 24
1C354 Pflanzliche Krankheitserreger: ..................................................25
1C450 Überwachungschemikalien: ..............................................................27
1C501 Tributylphosphat (CAS 126-73-8). ..............................32
1C901 Ultrahochmolekulares Polyethylenfasern und daraus hergestellte Produkte: ......................... 32
1C902 Samarium-bezogene Güter: ..............................................................33
1C903 钆相关物项: ..............................................................34
1C904 Terbium-bezogene Posten: ..............................................................34
1C905 Dysprosium-bezogene Posten: ..............................................................35VI
1C906 Lutetium-bezogene Posten: ..............................................................36
1C907 Scandium-bezogene Posten: ..............................................................36
1C908 Yttrium-bezogene Posten: ..............................................................37
1D Software ....................................................................................38
1D003 Software, die speziell für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 1B003 erfassten Gütern entwickelt oder modifiziert wurde. .....................................................38
1D101 Software zur Herstellung von Verbundwerkstoffteilen: ..................................... 38
1D201 Software, die speziell für die Verwendung von unter 1B201 fallenden Gegenständen entwickelt wurde. 38
1E Technologie .................................................................................... 38
1E003 Technologie für Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 1B003 fallenden Gegenständen und deren Träger, einschließlich Konstruktionszeichnungen, Prozessspezifikationen, Prozessparametern, Bearbeitungsprogrammen, Simulationsdaten usw. .........................................39
1E004 Technologie und Daten für die Herstellung von unter 1C004 fallenden Gegenständen (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparametern, Bearbeitungsprogrammen usw.). .................................................39
1E101 Folgende Technologien: ..................................................................39
1E103 Technische Daten und Verfahren zur Regelung von Temperatur, Druck und Atmosphäre in Autoklaven und Druckbehältern bei der Herstellung von Verbundwerkstoffteilen. .............................39
1E201 Technologie für Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 1A202, 1A225, 1A226, 1A227,
1B201, 1B225, 1B226, 1B228, 1B229, 1B230,
1B231, 1B232, 1B233, 1B234, 1C202, 1C210,
1C216, 1C225, 1C226, 1C227, 1C228, 1C229,
1C230, 1C231, 1C232, 1C233, 1C234, 1C235, VII
1C236, 1C237, 1C238, 1C239, 1C240, 1C241,
Technologie für die in 1D201 aufgeführten kontrollierten Güter. .................................40
Technologie für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in 1C351, 1C353, 1C354 aufgeführten kontrollierten Güter. .....................................................40
Technologie für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in 1C350 aufgeführten kontrollierten Güter.
..................................................................................... 40
Technologie für die Herstellung der in 1C901 aufgeführten kontrollierten Güter und deren Träger, einschließlich Konstruktionszeichnungen, Prozessspezifikationen, Prozessparametern, Bearbeitungsprogrammen, Simulationsdaten usw. ..................................................................... 40
Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung .................................................................... 41
2A Systeme, Ausrüstungen und Bauteile ........................................................... 41
2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktinoidmetalle beständig sind: .........41
2A226 Ventile mit allen folgenden Merkmalen: ..................................... 42
2A901 Schlüsselkomponenten für Hochdruckpressen mit sechsseitiger Anordnung: ................. 42
2B Prüf-, Mess- und Fertigungsanlagen ................................................... 42
2B005 Mikrowellen-Plasma-Chemische-Gasphasenabscheidungs-(MPCVD)-Anlagen, die für beide folgenden Merkmale ausgelegt oder hergestellt sind: ...................... 42
2B104 „Isostatische Pressen“ mit allen Merkmalen von 2B104: ................. 42
2B105 Chemische Gasphasenabscheider zur Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen. ........43
2B117 Prozesssteuerungsgeräte für Pyrolyseabscheidung und Verdichtung. ..................... 43
2B201 Werkzeugmaschinen zum Schneiden oder Trennen von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen und jede Kombination davon, die gemäß den technischen Anweisungen des Herstellers mit einer elektronischen Steuerung für die „Formgebungskontrolle“ entlang von 2 oder mehr Achsen gleichzeitig ausgestattet werden kann: .43
2B204 „Isostatische Pressen“ und zugehörige Geräte, die nicht unter 2B104 fallen:
..................................................................................... 46
2B206 Messgeräte, -vorrichtungen oder -systeme für die Dimensionsprüfung: ..................................... 46
2B207 „Roboter“-Endeffektoren und Steuerungen: ....................... 48
2B209 Walzformmaschinen, Drehformmaschinen mit Walzformfunktion und Dornen: ..................................................................... 51
2B210 Vibrationsprüfsysteme, -geräte, -komponenten: ................................. 51
2B219 Stationäre oder tragbare, horizontale oder vertikale Zentrifugen-Mehrflächenwuchtmaschinen: .52
2B225 Fernbedienungsmanipulatoren mit einem der folgenden Merkmale, die für den Fernbetrieb von radiochemischen Trennvorgängen oder Heißzellen bestimmt sind: .........................52
2B226 Induktionsöfen mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Inertgas) und die zugehörigen Stromversorgungen:
..................................................................................... 52
2B227 Vakuumöfen oder andere metallurgische Schmelzöfen mit kontrollierter Atmosphäre und zugehörige Geräte: .53
2B228 Geräte zur Herstellung oder Montage von Rotoren, Richtgeräte für Rotoren sowie Dornen und Formen für die Wellrohrumformung: .....................................................54
2B230 Drucksensoren aller Arten mit allen nachstehenden Merkmalen: .....54
2B231 Vakuumpumpen mit allen nachstehenden Merkmalen: ................................. 55
2B232 Hochgeschwindigkeitsgeschützsysteme (Treibmittel-, Gas-, Spulen-, elektromagnetische, thermische oder andere fortschrittliche Systeme), die Projektile auf 1,5 km/s oder mehr beschleunigen können. ......................................................... 55
2B233 Spiralverdichter mit Faltenbalgabdichtung und Spiralvakuumpumpen mit Faltenbalgabdichtung mit allen folgenden Merkmalen: .................................................55
2B350 Geräte zur Herstellung von Chemikalien: ............................................. 56
2B351 Spezielle Gasdetektoren und Überwachungssysteme: ................................. 61
2B352 Geräte zur Handhabung von biologischem Material: ................................................. 61
2B901 Sechsseiten-Pressen, die speziell dafür ausgelegt oder hergestellt sind, eine synchrone Druckfunktion auf sechs Seiten in X/Y/Z-Achsen mit einer der folgenden Eigenschaften zu haben: ............ 64
2C Materialien ....................................................................................65
2C901 Diamantfenstermaterialien: ..................................................... 65
2D Software ....................................................................................65
2D101 Speziell für die unter 2B117 aufgeführten kontrollierten Güter entwickelte Software. ........ 65
2D201 Speziell für die Verwendung von 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B210.a,
2B210.b, 2B210.d, 2B210.e, 2B219, 2B227 kontrollierte Geräte, speziell entwickelte oder modifizierte Software. .........................65
2D202 Speziell entwickelte oder modifizierte Software für die Forschung und Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 2B201 kontrollierten Geräten. .................................................65
2D203 Software, die für elektronische Geräte oder Systeme verwendet wird, um sie als "CNC"-Einheit einer Werkzeugmaschine zu betreiben, d. h. in der Lage ist, 5 oder mehr interpolierende Achsen gleichzeitig und koordiniert für die "Formsteuerung" zu steuern. ............................. 66
2E Technologie .................................................................................... 66
2E201 Für die Forschung und Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von 2A225, 2A226, 2B201, 2B204,
2B206, 2B207, 2B209, 2B210, 2B219, 2B225,
2B226, 2B227, 2B228, 2B230, 2B231, 2B232, X
Technologie für die unter 2B203 genannten Gegenstände ............................................................................. 66
2E301 Technologie für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 2B352 genannten Gegenständen.
..................................................................................... 66
2E302 Technologie für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 2B350, 2B351 genannten Gegenständen ..................................................................... 66
2E901 Folgende Technologien: ..................................................................66
Klasse 3 Elektronik ............................................................................ 68
3A Systeme, Ausrüstungen und Komponenten ........................................................... 68
3A101 Analog-Digital-Wandler mit einer der folgenden Eigenschaften: ........................68
3A201 Kondensatoren, Elektromagnete und Beschleuniger: ..................................... 68
3A225 Frequenzwandler oder Generatoren, die als variable oder feste Frequenz-Motorantriebe mit allen folgenden Eigenschaften verwendet werden können: .................... 70
3A226 Hochleistungs-Gleichstromversorgungen mit beiden folgenden Eigenschaften: .................71
3A227 Hochspannungs-Gleichstromversorgungen mit beiden folgenden Eigenschaften: .....................71
3A228 Schaltgeräte: ................................................................. 71
3A229 Zündvorrichtungen und äquivalente Hochstromimpulsgeneratoren: .....................72
3A230 Hochgeschwindigkeitsimpulsgeneratoren mit den folgenden beiden Merkmalen und ihre "Impulsköpfe":
..................................................................................... 73
3A231 Neutronengeneratorsysteme (einschließlich Neutronenröhren) mit den folgenden beiden Merkmalen:
..................................................................................... 73
3A232 Zünder und Mehrpunkt-Zündsysteme: ............................................. 73
3A233 Massenspektrometer, die Ionen mit einer Masse von nicht weniger als 230 u messen können, mit einer Auflösung von besser als 2/230, und ihre Ionenquellen: .................................................74
3A234 Bandleitungen mit den folgenden beiden Merkmalen, die einen niederinduktiven Pfad für Zünder bereitstellen: ............................................................................. 75
3B Test-, Prüf- und Fertigungsanlagen ................................................... 75
3C Materialien ....................................................................................75
3C001 Galliumbezogene Güter: ..............................................................75
3C002 Germaniumbezogene Güter: ..............................................................76
3C003 Antimonbezogene Güter: ..............................................................76
3C004 Indiumbezogene Güter: ..............................................................77
3D Software ....................................................................................77
3D224 Software oder Verschlüsselungsschlüssel/Codes, die speziell zur Verbesserung oder Ermöglichung der Leistungseigenschaften von unter 3A225 fallenden Gegenständen entwickelt wurden, damit diese die in 3A225 geregelten Leistungseigenschaften erreichen oder übertreffen. ........................................77
3D225 Software, die speziell zur Verbesserung oder Ermöglichung der Leistungseigenschaften von unter 3A225 fallenden Gegenständen entwickelt wurde. ......................................................... 77
3E Technologie .................................................................................... 77
3E003 Techniken zur Gewinnung und Trennung von Gold und Antimon. ..................................................77
3E004 Techniken und Daten (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Verarbeitungsverfahren usw.) zur Herstellung von unter 3C004 fallenden Gegenständen. .................................................77
3E201 für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von 3A201, 3A225, 3A226, 3A227,
3A228, 3A229, 3A230, 3A231, 3A232, 3A233,
3A234, 3D224, 3D225 bezeichnete kontrollierte Güter. ...78XII
Kategorie 4 Computer ........................................................................ 79
4A Systeme, Ausrüstungen und Bauteile ........................................................... 79
4A003 Hochleistungs-„Digitalrechner“, elektronische Bauteile und zugehörige Ausrüstungen: ..... 79
4A101 Analog- oder Digitalrechner mit einem der folgenden Merkmale:
..................................................................................... 81
4A102 Hybridcomputer (analog/digital kombiniert), die speziell für die Modellierung, Simulation oder das Gesamtdesign von Raketen- und Flugkörpersystemen entwickelt wurden. ........................... 82
4B Prüf-, Test- und Fertigungsgeräte ................................................... 82
4C Materialien ....................................................................................82
4D Software ....................................................................................82
4D102 ist eine Software, die speziell für die Modellierung, Simulation oder das Gesamtdesign von Raketen- und Flugkörpersystemen entwickelt wurde. ................................................................. 82
4E Technologie .................................................................................... 82
Klasse 5 Telekommunikation und Informationssicherheit ........................................................ 83
Klasse 5 Teil 1 Telekommunikation ........................................................ 83
5A1 Systeme, Ausrüstungen und Komponenten ......................................................... 83
5A101 Telemetriegeräte sowie Bodenstationen für Telemetrie oder Fernsteuerung. .............83
5B1 Test-, Prüf- und Produktionsanlagen ................................................. 83
5C1 Materialien ..................................................................................83
5D1 Software ..................................................................................83
5E1 Technologie .................................................................................. 83
5E101 Technologie für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von durch 5A101 geregelten Gütern.
XIII..................................................................................... 83
Kategorie 5 Teil 2 Informationssicherheit ................................................ 83
5A2 Systeme, Ausrüstungen und Bauteile ......................................................... 83
5A002 Informationssicherheitssysteme, -ausrüstungen und deren Bauteile: .............................83
5A004 Ausrüstungen für die Analyse zur Entschlüsselung, Schwächung oder Umgehung von kryptographischen Techniken, Produkten oder Systemen (Kryptoanalysegeräte). .....................................85
5B2 Test-, Prüf- und Produktionsanlagen ................................................. 85
5B002 Informationssicherheits-Test-, Prüf- und Produktionsanlagen: ......................... 85
5C2 Materialien ..................................................................................85
5D2 Software ..................................................................................85
5D002 Speziell für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von 5A002, 5A004 und 5B002 entwickelte oder modifizierte Software. .................................................86
5E2 Technologie .................................................................................. 86
5E002 Speziell für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von 5A002, 5A004, 5B002 und 5D002 entwickelte oder modifizierte Technologie. .....................................86
Kategorie 6 Sensoren und Laser ........................................................ 87
6A Systeme, Geräte und Komponenten ........................................................... 87
6A102 Geräte, die zum Schutz von Wiedereintrittskörpern vor den kombinierten Auswirkungen von elektromagnetischen Impulsen, Röntgenstrahlen, Stoßwellen und Wärmestrahlung verwendet werden können: .................... 87
6A108 Elektronische Geräte und Komponenten zur Zielerfassung: ..................................... 87
6A202 Photomultiplier tubes with the following characteristics: .........................87
6A203 High-speed cameras and imaging devices and their components: .............................88XIV
6A205 Lasers, laser amplifiers, and oscillators: .............................89
6A225 Interferometers for measuring velocities exceeding 1 km/s within time intervals of less than 10 µs. ......................................................... 91
6A226 Drucksensor: ............................................................. 92
6B Test-, Prüf- und Produktionsanlagen ................................................... 92
6C Materialien ....................................................................................92
6C001 Bismut-bezogene Güter: ..............................................................92
6C002 Tellur-bezogene Güter: ..............................................................92
6D Software ....................................................................................93
6D203 Software oder Verschlüsselungsschlüssel/-codes, die speziell dafür entwickelt wurden, die Leistungsmerkmale von Gütern, die unter 6A203.a, 6A203.b oder 6A203.c fallen, zu verbessern oder zu ermöglichen, damit diese die unter 6A203.a, 6A203.b oder 6A203.c fallenden Merkmale erreichen oder übertreffen. ....................................................93
6D204 Software oder Verschlüsselungsschlüssel/-codes, die speziell entwickelt wurden, um die Leistungsmerkmale von unter 6A203.a, 6A203.b oder 6A203.c fallenden Gütern zu verbessern oder zu ermöglichen.
..................................................................................... 93
6E Technologie .................................................................................... 93
6E001 Technologie und Daten zur Herstellung von 6C001 (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Bearbeitungsprogramme usw.). .............................................93
6E002 Technologie und Daten zur Herstellung von 6C002 (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Bearbeitungsprogramme usw.). .................................................93
6E201 Technologie zur Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von 6A202, 6A203, 6A205, 6A225, XV
Technologie für die in den Punkten 6A226, 6D203, 6D204 genannten gesteuerten Güter. ...93
Kategorie 7 Navigation und Avionik ........................................................ 94
7A Systeme, Ausrüstungen und Bauteile ........................................................... 94
7A101 Beschleunigungsmesser mit einem Proportionalfehler von weniger als 0,25 %. ..........................94
7A102 Gyroskope mit einer Nenn-"Driftrate" von weniger als 0,5 Grad/h. .....................94
7A103 Geräte und Komponenten für Leit- und Steuerungssysteme: ................................. 94
7A104 Astro-Gyroskope und andere Geräte zur Navigation mittels Himmelskörpern oder künstlichen Satelliten. ..................................................................... 94
7A105 Speziell entwickelte Navigationsinformationsprozessoren. ................................. 95
7A106 Höhenmesser zur Zielerfassung. ......................................... 95
7B Prüf-, Test- und Fertigungsgeräte ................................................... 95
7B101 Beschleunigungsmesser-Testgeräte: ................................................. 95
7B102 Gyroskop- und Trägheitstestgeräte: ............................................. 95
7B103 Prüf-, Kalibrier- und Eichgeräte, die speziell für Gyroskope oder Beschleunigungsmesser entwickelt wurden. ............................................................................. 96
7C Materialien ....................................................................................96
7D Software ....................................................................................96
7D101 Flugsteuerungssoftware und Testsoftware. ..................................... 96
7D105 ist eine Software, die speziell für die in 7A105 genannten gesteuerten Güter entwickelt wurde. ........96
7E Technologie .................................................................................... 96
7E102 Entwurfstechniken zum Schutz elektronischer Geräte und elektrischer Systeme vor den Gefahren externer elektromagnetischer Impulse und elektromagnetischer Störungen: .....................................96XVI
Kategorie 8 Schiffe ............................................................................ 98
8A Systeme, Ausrüstungen und Komponenten ........................................................... 98
8A901 Bagger: ..................................................................... 98
8B Prüf-, Test- und Fertigungsgeräte ................................................... 99
8C Materialien ....................................................................................99
8D Software ....................................................................................99
8E Technologie .................................................................................... 99
Kategorie 9 Luft- und Raumfahrt und Antrieb ...................................................... 100
9A Systeme, Ausrüstungen und Bauteile ......................................................... 100
9A012 „Unbemannte Luftfahrzeuge“ „unbemannte Luftschiffe“ sowie zugehörige Ausrüstungen und Bauteile: ....................................................................... 100
9A101 Turbostrahl- und Turbogebläse-Triebwerke, die nicht unter 9A012.b fallen: ................................................................... 103
9A106 Flüssigkeits- und Suspensionsantriebssysteme sowie speziell dafür entwickelte Komponenten, die für den Betrieb in einer Vibrationsumgebung mit Frequenzen von 20 bis 2000 Hz und Beschleunigungen von mehr als 10 g RMS (Root Mean Square) ausgelegt oder verbessert wurden: ................................................................... 103
9A111 Staustrahl-, Überschall-Ramjet-, Pulsstrahl- und Kombinationszyklus-Triebwerke sowie deren Verbrennungsregelvorrichtungen: .......................................103
9A501 "Unbemannte Luftfahrzeuge", die nicht unter 9A012 fallen: .......... 104
9B Prüf-, Test- und Fertigungsanlagen ................................................. 105
9B001 Ausrüstungen für die Herstellung von Gasturbinen/Turbinen: ..........105XVII
9B004 Prozessausrüstungen wie Werkzeuge, Formen und Vorrichtungen, die speziell für die Festkörperverbindung von Werkstoffen wie "Hochtemperaturlegierungen", Titanlegierungen oder intermetallischen Verbindungen für Gasturbinen/Turbinen entwickelt wurden. .............. 105
9B105 Transsonische (Mach 1,4 bis 5) und hypersonische (Mach 5 bis 15) Windkanäle. ....................................................................... 105
9B116 Produktionsanlagen, die für die Posten 9A101, 9A106 und 9A111 ausgelegt sind.
................................................................................... 105
9B117 Prüfstände, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen und für Raketen- oder Triebwerkstests verwendet werden können: ............................................................... 105
9C Materialien ..................................................................................106
9C110 Verbundwerkstoffe, einschließlich verschiedener Verbundbauteile, Laminate und Erzeugnisse, sowie verschiedene Prepregs und Vorformlinge, die mit Fasern und Filamenten verstärkt sind, mit einer Harz- oder Metallmatrix, bei denen die "spezifische Zugfestigkeit" des Verstärkungsmaterials größer als 7,62 × 104 m und der "spezifische Modul" größer als
3,18 × 10^6 m: .............................................................106
9C116 Keramik oder ablatives Hitzeschutzmaterial: ........................................... 106
9D Software ..................................................................................106
9D001 Software, die speziell für die Forschung und Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 9B001 oder 9B004 fallenden Gegenständen entwickelt oder modifiziert wurde. ...........................................107
9E Technologie .................................................................................. 107
9E001 用于研发、生产或使用 9B001、9B004 所管制物项的技术及其载体,包括设计图纸、工艺规范、工艺参XVIII数、加工程序、仿真数据等。 ...............................107
9E101 用于研发、生产再入飞行器组件、部件的技术:107
第 0 类 其他物项 .................................................................. 108
0A 系统、设备和部件 ......................................................... 108
0A901 具有以下所有特性的“高压水炮”: ....................... 108
0A902 Hauptkomponenten und zugehörige Ausrüstung, die speziell für die in 0A901 genannten gesteuerten Güter entwickelt wurden. ................................................................... 108
0A903 Zivile Anti-Drohnen-Luftfahrzeugsysteme: ...............................108
0B Prüf-, Test- und Produktionsausrüstung ................................................. 109
0B901 Speziell entwickelte Formen zur Herstellung von Sichtfenstern für Raumanzüge. ............... 109
0C Materialien ..................................................................................109
0D Software ..................................................................................109
0D901 Software, die speziell für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 0B901 fallenden kontrollierten Gütern entwickelt oder modifiziert wurde. ...................................................109
0E Technologie .................................................................................. 109
0E901 Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 0B901 fallenden kontrollierten Gütern und deren Träger, einschließlich Konstruktionszeichnungen, Prozessspezifikationen, Prozessparametern, Bearbeitungsverfahren, Simulationsdaten usw. .......................................109
Kategorie 1 Spezielle Materialien und zugehörige Ausrüstung, Chemikalien, Mikroorganismen und
Toxine
1A Systeme, Ausrüstungen und Komponenten
1A202 Rohr- oder Schlauchförmige Verbundstrukturen mit den folgenden beiden Merkmalen:
a. Innendurchmesser von 75 mm bis 400 mm;
b. hergestellt aus einem Harz, das mit einem beliebigen „Faser- oder Filamentmaterial“ gemäß 1C210.a oder Kohlenstofffasern gemäß 1C210.c imprägniert ist.
1A225 Mit Platin beschichtete Katalysatoren, die speziell zur Rückgewinnung von Tritium aus schwerem Wasser oder zur Herstellung von schwerem Wasser entwickelt oder hergestellt wurden und die den Austausch von Wasserstoffisotopen zwischen Wasserstoff und Wasser beschleunigen.
1A226 Spezielle Füllstoffe mit den folgenden beiden Merkmalen, die zur Abtrennung von schwerem Wasser aus natürlichem Wasser verwendet werden:
a. hergestellt aus phosphorgebronzenem Netz, das chemisch behandelt wurde, um seine Benetzbarkeit zu verbessern;
b. Ausgelegt für Vakuumdestillationskolonnen.
1A227 Strahlenschutzfenster mit hoher Dichte (Bleiglas oder andere Materialien) mit allen folgenden Merkmalen sowie speziell dafür ausgelegte Rahmen:
a. Eine „Kaltzone“ von mehr als 0,09 m²;
b. Eine Dichte von mehr als 3 g/cm³;
c. Eine Dicke von 100 mm oder mehr.
Technische Anmerkung: In 1A227.a bezeichnet „Kaltzone“ den sichtbaren Bereich des Fensters, der gemäß dem Antrag der geringsten Strahlungsbelastung ausgesetzt ist.
1B Prüf-, Test- und Produktionsausrüstung
1B003 Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen und andere Prozessausrüstungen, die speziell für die „Superplastische Umformung“/„Diffusionsschweißen“ von Titan, Aluminium und deren Legierungen zur Herstellung eines der folgenden Güter entwickelt wurden:
a. Strukturbauteile für Luftfahrzeuge oder Raumfahrzeuge;
b. Triebwerke für Luftfahrzeuge oder Raumfahrzeuge;
c. Komponenten, die speziell für Strukturbauteile von Luftfahrzeugen oder Raumfahrzeugen entwickelt wurden;
d. Komponenten, die speziell für Triebwerke von Luftfahrzeugen oder Raumfahrzeugen entwickelt wurden.
Technische Anmerkung:
1. „Superplastische Umformung“ bezeichnet ein Umformverfahren, bei dem superplastische Metallwerkstoffe unter bestimmten Temperatur- und Dehnratenbedingungen ihre extrem hohe Dehnbarkeit und Bruchfestigkeit nutzen, um Bleche aus superplastischen Metallen als zu formende Rohlinge in einer Matrizenform zu verarbeiten, um Teile mit verschiedenen gewünschten Formen zu erhalten.
2. "Diffusionsverbindung" bezeichnet ein Formgebungsverfahren, bei dem zwei sich berührende Materialoberflächen unter Einwirkung von Temperatur und Druck einander angenähert werden, wobei eine lokale plastische Verformung stattfindet, eine gegenseitige Diffusion von Atomen stattfindet und sich an der Grenzfläche eine Diffusionsschicht bildet, wodurch eine zuverlässige Verbindung erzielt wird.
1B101 Geräte und zugehörige Teile, Zubehör für die Herstellung von Verbundwerkstoffteilen:
a. Wickelmaschinen mit drei oder mehr Koordinaten, die durch Verbundwerkstoff-Fasern gesteuert und programmiert werden, und speziell dafür entwickelte Computer;
b. Wickelmaschinen mit zwei oder mehr Koordinaten, die durch "CNC" gesteuert und programmiert werden;
c. Vollständige Zubehörteile und Umrüstungszubehörteile für Faserstruktur-Verbundwerkstoff-Webmaschinen;
d. Geräte zur Herstellung von Polymerfasern (z. B. Polyacrylnitril, Viskose und Polycarbosilan), einschließlich spezieller Geräte zur Anlegung von Zug auf die Fasern während des Erwärmens;
e. Geräte zur Gasphasenabscheidung von Elementen und Verbindungen auf erhitzten Faserbasen;
f.Nassspinnanlagen für feuerfeste Keramik (z. B. Aluminiumoxid);
g.Ausrüstung zur speziellen Oberflächenbehandlung von Fasern;
h.Ausrüstung zur Herstellung von Prepregs und Halbzeug;
i.用于复合材料结构件、层压板材和制品的预成型件加压、固化、浇注、热压或粘接的注模、芯模、压模和工装夹具等。
1B102 用于在受控环境中生产 1C111.b 所管制雾化或球状金属粉末的设备。
1B115 Produktionsanlagen für flüssige und feste Treibmittel:
a. Produktionsanlagen für die Herstellung der unter 1C111.a erfassten flüssigen Treibmittel:
1. Lagerungs- und Transportanlagen;
2. Vorbereitungsanlagen;
3. Abnahmeanlagen;
b. Produktionsanlagen für die Herstellung der unter 1C111.b erfassten festen Treibmittel:
1. Lagerungs- und Transportanlagen;
2. Härtungsanlagen;
3. Gießanlagen;
4. Pressen;
5. Abnahmegeräte;
6. Bearbeitungsanlagen;
7. Pultrusionsanlagen.
1B116 Speziell ausgelegte Düsen für die Zersetzung von Reaktionsgasen auf einem Formkern oder einem anderen Substrat zur Erzeugung pyrolytisch abgeleiteter Materialien in einem Temperaturbereich von 1300 bis 2900 °C und einem Druckbereich von 130 bis 20000 Pa.
1B117 Chargenmischer, die für eine der folgenden Eigenschaften ausgelegt oder hergestellt sind und zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Gegenständen verwendet werden:
a. Gesamtkapazität von mehr als 110 L;
b. Mindestens eine exzentrisch gelagerte Rührwelle.
1B118 Kontinuierliche Mischer zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Gütern, mit den folgenden Merkmalen:
a. Zwei oder mehr Rührwellen;
b. Eine Rührkammer, die geöffnet werden kann.
1B119 Strömungsmechanische Mühlen zur Herstellung von unter 1C111.b fallenden Gütern.
1B201 Wickelmaschinen und zugehörige Ausrüstungen:
a. Wickelmaschinen mit allen folgenden Merkmalen:
1. Positionier-, Wickel- und Aufwicklungsbewegungen, die auf zwei oder mehr Achsen eingestellt und programmiert werden können;
2. Verbundstrukturen oder Schichtprodukte, die speziell für die Herstellung von Fasern und Filamenten entwickelt wurden;
3. Zylindrische Rohre mit einem Innendurchmesser von 75-650 mm und einer Länge von mindestens 300 mm aufwickeln können;
b. Steuer- und Programmiercontroller für die unter 1B201.a geregelten Wickelmaschinen;
c. Präzisionsdorne für die unter 1B201.a geregelten Wickelmaschinen.
1B225 Elektrolysezellen, die mehr als 250 g Fluor pro Stunde produzieren können.
1B226 Elektromagnetische Isotopentrennapparate, die für eine oder mehrere Ionenquellen ausgelegt oder ausgestattet sind und einen gesamten Ionenstrahlstrom von mindestens 50 mA liefern können.
Anmerkung:
1. Trennapparate, die unter 1B226 fallen und stabile Isotope sowie Uranisotope anreichern können.
Trennapparate, die Bleisisotope mit einem Massenunterschied von einer Einheit trennen können, können zwangsläufig Uranisotope mit einem Massenunterschied von drei Einheiten anreichern.
2. Trennapparate, die unter 1B226 fallen, bei denen sich Ionenquelle und Kollektor im Magnetfeld befinden, sowie solche, bei denen sich beide außerhalb des Magnetfeldes befinden.
Technische Anmerkung: Eine einzelne 50-mA-Ionenquelle kann aus einer natürlichen Anreicherung weniger als 3 g hochangereichertes Uran (HEU) pro Jahr trennen.
1B228 Wasserstoff-Tieftemperatur-Destillationskolonne mit allen folgenden Merkmalen:
a. Innentemperatur im Betrieb kleiner oder gleich -238 °C;
b. Innendruck im Betrieb von 0,5 bis 5 MPa (5 bis 50 Atmosphären);
c. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
1. hergestellt aus austenitischem Edelstahl der Serie 300 der Society of Automotive Engineers mit geringem Schwefelgehalt und einer Korngrößenklasse von 5 oder höher gemäß ASTM-Standard (oder gleichwertigem nationalem Standard);
2. kältebeständiges und mit Wasserstoff (H2) verträgliches äquivalentes Material;
d. Innendurchmesser größer oder gleich 30 cm, "effektive Länge" größer oder gleich 4 m.
Technische Anmerkung: "Effektive Länge" bezeichnet die effektive Höhe des Füllmaterials in einer Füllkörperkolonne oder die effektive Höhe der inneren Kontaktböden in einer Bodenkolonne.
1B229 Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschplattenkolonne und ihre internen Kontaktoren:
Hinweis: Austenitische Fein-Korn-Kohlenstoffstähle, die für die Herstellung von schwerem Wasser bestimmt oder dafür ausgerüstet sind, werden gemäß der "Liste der kontrollierten Güter für die Kernenergieausfuhr der Volksrepublik China" kontrolliert.
a. Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschplattenkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Der Standardbetriebsdruck kann größer oder gleich 2 MPa sein;
2. Hergestellt aus austenitischem Fein-Korn-Kohlenstoffstahl mit einer Korngröße von Stufe 5 oder höher gemäß ASTM-Standard (oder gleichwertigem nationalem Standard);
3. Der Durchmesser ist größer oder gleich 1,8 m;
b. Innere Kontaktoren für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschplattenkolonnen, die unter 1B229.a fallen.
Technische Beschreibung: Die inneren Kolonnenkontaktoren sind verschiedene Siebplatten mit einem effektiven Zusammenbaudurchmesser von größer oder gleich
1,8 m, die für den Gegenstromkontakt ausgelegt sind und aus korrosionsbeständigem Edelstahl für die Mischung aus Schwefelwasserstoff und Wasser mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als oder gleich 0,03 % gefertigt sind. Diese Kontaktoren können Siebplatten, Glockenbodenplatten, Blasenkopfplatten oder Lochplatten sein.
1B230 Pumpen, die alle folgenden Eigenschaften aufweisen und zur Zirkulation von Kaliumamid-Katalysatorlösungen in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) verwendet werden,
die in verdünnter oder konzentrierter Form sind:
a. gasdicht (d. h. abgedichtet);
b. Kapazität größer als 8,5 m³/h;
c. mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Kaliumamid-Lösung zur Aufkonzentrierung (größer oder gleich 1 %), Arbeitsdruck 1,5–60 MPa (15–600 atm);
2. Kaliumamid-Lösung zur Verdünnung (kleiner als 1 %), Arbeitsdruck 20–60 MPa (200–600 atm).
1B231 Tritium-Anlagen, -Fabriken und -Ausrüstung:
a. Anlagen oder Fabriken zur Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Aufkonzentrierung oder Behandlung von Tritium;
b. Ausrüstung für Tritiumanlagen oder -fabriken:
1. Kühleinheiten für Wasserstoff oder Helium, die auf -250 °C oder darunter kühlen können und eine Kühlleistung von mehr als 150 W haben;
2. Wasserstoffisotopenspeichersysteme und -reinigungssysteme, die Metallhydride als Speichermedium oder Reinigungsmittel verwenden.
1B232 Turbokompressoren oder Turbokompressor-Verdichteranlagen mit beiden folgenden Eigenschaften:
a. Austrittstemperatur im Betrieb kleiner oder gleich -238 °C;
b. Durchsatz von Wasserstoff größer oder gleich 1000 kg/h.
1B233 Lithiumisotopentrennungsanlagen, -fabriken, -systeme und -ausrüstungen:
Hinweis: Bestimmte Lithiumisotopentrennungsanlagen und -komponenten im Rahmen von Plasmatrennverfahren, die direkt für die Urananreicherung verwendet werden können, unterliegen der Kontrolle gemäß der "Liste der chinesischen Exportkontrollen für Kernmaterialien".
a. Lithiumisotopentrennungsanlagen oder -fabriken;
b. Lithiumisotopentrennungsanlagen auf der Basis des Lithium-Amalgam-Verfahrens:
1. Speziell für Lithium-Amalgam entwickelte Füllkörperkolonnen für den Flüssig-Flüssig-Austausch;
2. Pumpen für Quecksilber oder Lithium-Amalgam;
3. Elektrolysezellen für Lithium-Amalgam;
4. Verdampfer zur Konzentration von Lithiumhydroxidlösungen;
c. Speziell für die Lithiumisotopentrennung entwickelte Ionenaustauschsysteme und speziell dafür entwickelte Komponenten;
d. Speziell für die Lithiumisotopentrennung entwickelte chemische Austauschsysteme (unter Verwendung von Kronenethern, Kryptanden und Käfigethern) und speziell dafür entwickelte Komponenten.
1B234 Sprengstoff-Sicherheitsbehälter, Sprengkammern, Behälter und ähnliche Einschließvorrichtungen, die für die Prüfung von hochexplosiven Stoffen oder Sprengkörpern ausgelegt sind und die folgenden beiden Merkmale aufweisen:
a. Ausgelegt für die vollständige Aufnahme von "Sprengstoffen" mit einer Explosionsäquivalenz von 2 kg TNT oder mehr;
b. Mit Konstruktionselementen oder Merkmalen, die dazu bestimmt sind, Diagnose- oder Messinformationen in Echtzeit oder verzögert zu übertragen.
1C Materialien
1C004 Wolfram-Nickel-Eisen-Legierungen oder Wolfram-Nickel-Kupfer-Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Eine Dichte von mehr als 17,5 g/cm³;
b. Eine elastische Grenze von mehr als 800 MPa;
c. Eine Zugfestigkeit von mehr als 1270 MPa;
d. Bruchdehnung von mehr als 8 %.
1C102 Pyrolytkohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffe mit mehrfacher Imprägnierung.
1C107 Keramikverbundwerkstoffe mit einer „Dielektrizitätskonstante“ von weniger als 6 im Frequenzbereich von 100 Hz bis 10000 Hz.
1C108 Graphit und seine Erzeugnisse:
a. Synthetischer feinkörniger monolithischer Graphit mit allen folgenden Merkmalen, gemessen bei 20 ℃:
1. Dichte größer als 1,72 g/cm³;
2. „Dehnung bei Bruch“ größer oder gleich 0,7 %;
3. „Wärmeausdehnungskoeffizient“ kleiner oder gleich 2,75 × 10⁻⁶/℃;
b. Synthetische Graphitmaterialien und daraus hergestellte Erzeugnisse mit allen folgenden Merkmalen:
1. Reinheit größer als 99,9 %;
2. Biegefestigkeit größer als 30 MPa;
3. Dichte größer als 1,73 g/cm³;
c. Natürlicher Flockengraphit und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich kugelförmiger Graphit, expandierter Graphit usw.).
1C111 Treibmittel:
a. Flüssige Treibmittel:
1. Hydrazin mit einer Reinheit von mehr als 70 %;
2. Unsymmetrisches Dimethylhydrazin;
3. Monomethylhydrazin;
4. Mixed amine;
5. Distickstofftetroxid;
6. Salpetersäure-Rauch;
b. Feste Treibmittel und ihre Bestandteile:
1. Bestehend aus Partikeln mit einer Größe von weniger als 500 µm, unabhängig davon, ob sie kugelförmig, ellipsoid, zerstäubt, plättchenförmig oder gemahlen sind und die mindestens 97 % (nach Gewicht) eines der folgenden Metalle oder ihrer Legierungen enthalten
Metallpulver von:
a. Zirkonium;
b. Bor;
c. Magnesium;
d. Titan;
e. Uran;
f. Wolfram;
g. Zink;
h. Cer;
2. Kugelförmiges Ammoniumperchlorat (Perchlorat) mit einer Partikelgröße kleiner als 500 μm;
3. Kugelförmiges Aluminiumpulver mit allen folgenden Merkmalen:
a. gleichmäßige Partikelgröße;
b. Aluminiumgehalt von 97 % oder mehr (nach Gewicht);
c. Partikelgröße kleiner als 500 μm;
4. Bor-Pastillen mit einer Energiedichte von mehr als 40 × 106 J/kg;
5. Nitramine:
a. HMX (Octogen);
b. RDX (Hexogen);
6. Verbundtreibstoffe:
a. geformte Geltreibstoffe;
b. Treibmittel, die nitrierende Bindemittel und mehr als 5 % Aluminiumpulver enthalten;
7. Polymere:
a. Carboxyl-terminiertes Polybutadien (CTPB);
b. Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB);
8. Triethylamin-Zünder.
1C117 Folgende Materialien:
b. Molybdän und Molybdänlegierungen in Partikelform mit einem Molybdängehalt (nach Gewicht) von 97 % oder mehr und einer Partikelgröße von 50 × 10-6 m (50 μm) oder weniger, die zur Herstellung von Raketenkomponenten verwendet werden;
c. Vollmetall-Wolfram mit allen folgenden Merkmalen, das zur Herstellung von Raketenkomponenten verwendet wird:
1. Vollmetall-Wolfram (nicht in Partikel- oder Pulverform) mit einem der folgenden Merkmale:
a. Wolfram und Wolframlegierungen mit einem Wolframgehalt von 97 % oder mehr (nach Gewicht), die nicht unter 1C226 oder 1C241 fallen;
b. Kupfer-Wolfram mit einem Wolframgehalt von 80 % oder mehr (nach Gewicht);
c. Silber-Wolfram mit einem Wolframgehalt von 80 % oder mehr (nach Gewicht) und einem Silbergehalt von 2 % oder mehr;
2. Kann zu einem der folgenden Produkte maschinell bearbeitet werden:
a. Zylinder mit einem Durchmesser von 120 mm oder mehr und einer Länge von 50 mm oder mehr;
b. Rohre mit einem Innendurchmesser von mindestens 65 mm, einer Wandstärke von mindestens 25 mm und einer Länge von mindestens 50 mm;
c. Blöcke mit Abmessungen von mindestens 120 mm x 120 mm x 50 mm;
d. Wolframbezogene Materialien:
1. Ammonium-Parawolframat;
2. Wolframoxide;
3. Carbiden von Wolfram, die nicht unter Punkt 1C226 fallen.
1C118 Duplex-Edelstähle aus Titan mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Chromgehalt von 17 % bis 26,5 % (nach Gewicht) und Nickelgehalt von 4,5 % bis 7 % (nach Gewicht);
b. Ferritisch-austenitische Mikrostruktur (auch "duplexe" Mikrostruktur genannt), bei der der Volumenanteil des Austenits größer oder gleich 10 % ist;
c. mit einer der folgenden Formen:
1. Barren oder Stäbe, bei denen die Abmessung jeder Achse größer oder gleich 100 mm ist;
2. Bleche mit einer Breite von größer oder gleich 600 mm und einer Dicke von kleiner oder gleich 3 mm;
3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer oder gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner oder gleich 3 mm.
1C202 Aluminiumlegierungen und Titanlegierungen:
a. Aluminiumlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Zugfestigkeit von 460 MPa oder mehr bei 20 °C;
2. Rohre oder massive zylindrische Stangen mit einem Außendurchmesser von mehr als 75 mm (einschließlich Schmiedeteile);
b. Titanlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Zugfestigkeit von 900 MPa oder mehr bei 20 °C;
2. Rohre oder massive zylindrische Stangen mit einem Außendurchmesser von mehr als 75 mm (einschließlich Schmiedeteile).
Technische Anmerkung: Die in 1C202 genannte „Fähigkeit“ bezieht sich auf Legierungen, die die spezifischen Indikatoren sowohl vor als auch nach der Wärmebehandlung erreichen können.
1C210 „Faser- oder Filamentmaterialien“, Prepregs und Verbundstrukturen:
a. „Faser- oder Filamentmaterialien“ aus Kohlenstoff oder aromatischem Polyamid mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Ein „spezifisches Modul“ von 1,27 × 107 m oder mehr;
2. Eine „spezifische Zugfestigkeit“ von 2,35 × 105 m oder mehr;
Anmerkung: 1C210.a kontrolliert keine aromatischen Polyamid-„Faser- oder Filamentmaterialien“ mit Oberflächenmodifikatoren, die Estergruppen mit 0,25 % oder mehr (nach Gewicht) enthalten.
b. Glas- oder Fasermaterialien mit den folgenden zwei Eigenschaften:
1. Ein „spezifisches Modul“ von 3,18 × 10^6 m oder mehr;
2. Eine „spezifische Zugfestigkeit“ von 7,62 × 10^4 m oder mehr;
c. Kontinuierliche Garne, Rovings, Garne oder Bänder mit einer Breite von nicht mehr als 15 mm, die aus Kohlenstoff- oder Glasfasermaterialien gemäß 1C210.a oder 1C210.b hergestellt und mit duroplastischem Harz imprägniert sind (Prepregs).
Technische Anmerkung: Die Matrix von Verbundwerkstoffen besteht aus Harz.
1C216 Maraging-Stähle mit einer Zugfestigkeit von 1950 MPa oder mehr bei 20 °C.
Anmerkung: 1C216 gilt nicht für Maraging-Stähle mit allen linearen Abmessungen von 75 mm oder weniger.
Technische Anmerkung: „Fähigkeit“ im Sinne von 1C216 bezieht sich auf Maraging-Stähle, die die angegebenen Werte vor oder nach der Wärmebehandlung erreichen können.
1C225 Bor-10 (10B) angereicherte Materialien, die mehr als die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor aufweisen, einschließlich elementarem Bor, Verbindungen, borhaltigen Mischungen und Erzeugnissen aus den genannten Materialien sowie Abfällen oder Schrott aus den genannten Materialien und Erzeugnissen.
Erläuterung: Die unter 1C225 fallenden borhaltigen Mischungen umfassen borhaltige Materialien.
Technische Erläuterung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gewichtsprozent (20 Atomprozent).
1C226 Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframgehalt von mehr als 90 Gewichtsprozent, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
a. Innendurchmesser von 100 bis 300 mm, die symmetrische Hohlzylinderformen (einschließlich zylindrischer Segmentabschnitte) aufweisen;
b. Gewicht von mehr als 20 kg.
Anmerkung: 1C226 ist ein Wolframprodukt, das nicht als Gegengewicht oder für Gammastrahlkollimatoren ausgelegt ist.
1C227 Kalzium mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Metallverunreinigungen (außer Magnesium) in einem Gehalt von weniger als einem Tausendstel (nach Gewicht);
b. Bor in einem Gehalt von weniger als einem Hunderttausendstel (nach Gewicht).
1C228 Magnesium mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. Metallverunreinigungen (außer Kalzium) in einem Gehalt von weniger als zwei Zehntausendsteln (nach Gewicht);
b. Bor-Gehalt von weniger als einem Zehntausendstel (nach Gewicht).
1C229 Bismut mit den folgenden beiden Eigenschaften:
a. Reinheit von 99,99 % oder mehr (nach Gewicht);
b. Silber-Gehalt von weniger als einem Zehntausendstel (nach Gewicht).
1C230 Berylliummetall, Legierungen mit einem Berylliumgehalt von mehr als 50 Gewichtsprozent, Berylliumverbindungen und daraus hergestellte Erzeugnisse sowie Abfälle und Schlacke von diesen Materialien und Erzeugnissen.
说明:
1C230 项不管制以下材料:
1.X 射线机或钻孔测井装置的金属窗;
2.为电子部件专门设计或作为电子线路基片的氧化铍产品或半成品;
3.绿宝石或海蓝宝石形式的绿柱石(铍和铝的硅化物)。
1C231 Hafniummetall, Legierungen mit einem Hafniumgehalt von mehr als 60 Gewichtsprozent, Hafniumverbindungen mit einem Hafniumgehalt von mehr als 60 Gewichtsprozent und Erzeugnisse aus den oben genannten Materialien sowie Abfälle oder Schrott aus den oben genannten Materialien und Erzeugnissen.
1C232 Helium-3 (3He), Gemische, die Helium-3 enthalten, sowie Produkte oder Geräte, die eine der vorgenannten Substanzen enthalten.
Anmerkung: Unter 1C232 fallen keine Produkte oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.
1C233 Lithium-6-Isotop (6Li), angereichert über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, sowie Produkte oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, einschließlich elementarem Lithium, Legierungen, Verbindungen oder Gemische, die Lithium enthalten, sowie Erzeugnisse aus den vorgenannten Materialien sowie Abfälle und Schlacke aus den vorgenannten Materialien und Erzeugnissen.
Anmerkung: Unter 1C233 fallen keine Thermolumineszenzdosimeter.
Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gewichtsprozent (7,5 Atomprozent).
1C234 Zirkonium und Zirkoniumerzeugnisse mit einem Hafniumgehalt, der im Verhältnis zum Zirkoniumgehalt kleiner als 1:500 (nach Gewicht) ist, einschließlich metallischem Zirkonium, Legierungen mit einem Zirkoniumgehalt von mehr als 50 Gewichtsprozent, Verbindungen und Erzeugnisse aus den vorgenannten Materialien sowie Abfälle und Schlacke aus den vorgenannten Materialien und Erzeugnissen.
Hinweis: Artikel 1C234 betrifft keine Zirkoniumfolien mit einer Dicke von 0,1 mm oder weniger.
1C235 Tritium, Tritiumverbindungen und Gemische von Tritium, bei denen das Verhältnis von Tritium zu Wasserstoffatomen größer als ein Tausendstel ist, sowie Produkte und Geräte, die eine der oben genannten Substanzen enthalten.
Hinweis: Artikel 1C235 betrifft keine Produkte oder Geräte, die weniger als 1,48 × 10³ GBq Tritium (in jeder Form) enthalten.
1C236 Radionuklide in folgenden Formen, die zur Herstellung von Neutronenquellen auf Basis von Alpha-n-Reaktionen geeignet sind:
Actinium-225, Curium-244, Polonium-209, Actinium-227, Einsteinium-253, Polonium-210, Californium-253, Einsteinium-254, Radium-223, Curium-240, Gadolinium-148, Thorium-227, Curium-241, Plutonium-236, Thorium-228, Curium-242, Plutonium-238, Uran-230, Curium-243, Polonium-208, Uran-232
a. Reine Elemente;
b. Verbindungen, die ein oder mehrere dieser Radionuklide mit einer Gesamtabsorption von 37 GBq/kg oder mehr enthalten;
c. Gemische, die ein oder mehrere dieser Radionuklide mit einer Gesamtabsorption von 37 GBq/kg oder mehr enthalten;
d. Produkte oder Geräte, die eine der oben genannten Substanzen enthalten.
Hinweis: Artikel 1C236 regelt keine Produkte oder Geräte, die eine Aktivität von weniger als 3,7 GBq enthalten.
1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Gemische, die Radium-226 enthalten, und Produkte aus den oben genannten Materialien sowie Produkte oder Geräte, die eine der oben genannten Substanzen enthalten.
Hinweis:
Artikel 1C237 regelt die folgenden Gegenstände nicht:
1. Medizinische Radiumapplikatoren;
2. Produkte oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq Radium-226 in irgendeiner Form enthalten.
1C238 Chlortrifluorid (ClF3).
1C239 Hochexplosivstoffe oder Gemische, die mehr als 2 % (nach Gewicht) einer der folgenden Substanzen enthalten:
a. (Cyclo)tetramethylentetranitramin (HMX) (CAS 2691-41-0);
b. (Cyclo)trimethylentrinitramin (RDX) (CAS 121-82-4);
c. Triaminotrinitrobenzol (TATB) (CAS 3058-38-6);
d. Aminodinitrobenzofuroxan oder 7-Amino-4,6-dinitrobenzofuroxan-1-oxid (ADNBF) (CAS 97096-78-1);
e. 1,1-Diamino-2,2-dinitroethen (DADE oder FOX7) (CAS 145250-81-3);
f. 2,4-Dinitroimidazol (DNI) (CAS 5213-49-0);
g. Diaminooxadiazolofurazan (DAAOF oder DAAF) (CAS 78644-89-0);
h. Diaminotrinitrobenzol (DATB) (CAS 1630-08-6);
i. Diaminoglyoxim (DNGU oder DINGU) (CAS 55510-04-8);
j. 2,6-Bis(pikrylamino)-3,5-dinitropyridin (PYX) (CAS 38082-89-2);
k. 3,3'-Diamino-2,2',4,4',6,6'-hexanitrobiphenyl oder Dipicrylamid (DIPAM) (CAS 17215-44-0);
l.二氨基偶氮呋咱(DAAzF)(CAS 78644-90-3);
m.1,4,5,8-四硝基-哒嗪并[4,5-d]哒嗪(TNP)(CAS 229176-04-9);
n.六硝基茋(HNS)(CAS 20062-22-0);
o.晶体密度大于 1.8 g/cm3、爆速超过 8000 m/s 的各种“炸药”。
1C240 镍粉和多孔镍金属:
注意:专门为制造气体扩散膜而制备的镍粉,按照《中华人民共和国核出口管制清单》加以管制。
a.具有以下两种特性的镍粉:
1.镍纯度大于等于 99%(按重量计);
2.平均颗粒尺寸按 ASTM B330 标准或等效国家标准测量小于 10 µm;
b. poröses Nickelmetall, hergestellt aus den unter 1C240.a erfassten Materialien.
Anmerkung:
1C240 erfasst keine der folgenden Materialien:
1. Nickelpulver in Faserform;
2. einzelne Platten aus porösem Nickelmetall mit einer Fläche kleiner oder gleich 1000 cm2.
Technische Anmerkung: 1C240.b bezeichnet Metall, das durch Pressen und Sintern von unter 1C240.a erfassten Materialien hergestellt wird und im gesamten Gefüge viele verbundene Poren aufweist.
1C241 Legierungen mit einem Rheniumgehalt von 90 Gew.-% oder mehr, sowie Legierungen mit einer beliebigen Kombination aus Rhenium und Wolfram von 90 Gew.-% oder mehr:
a. Innendurchmesser von 100 bis 300 mm, als hohlzylindrisches Symmetrieelement (einschließlich eines kreisförmigen Sektors);
b. Gewicht von mehr als 20 kg.
1C350 Chemikalien, die nicht unter 1C450 fallen:
a. Fluorwasserstoff (CAS 7664-39-3) (Alias: Flusssäure);
b. Kaliumfluorid (CAS 7789-23-3);
c. Natriumfluorid (CAS 7681-49-4);
d. Natriumsulfid (CAS 1313-82-2);
e. Kaliumhydrogenfluorid (CAS 7789-29-9);
f. Natriumhydrogenfluorid (CAS 1333-83-1);
g. Ammoniumhydrogendifluorid (CAS 1341-49-7);
h. Diisopropylamin (CAS 108-18-9);
i. 2-Diethylaminoethanol (CAS 100-37-8) (auch bekannt als N,N-Diethylethanolamin);
j. 2-Chlorethanol (CAS 107-07-3);
k. Kaliumperchlorat (CAS 7778-74-7).
Technische Anmerkung: CAS ist die Abkürzung für Chemical Abstracts Service Registry Number.
1C351 „Erreger“ von menschlichen und tierischen Krankheiten, Toxine und deren Untereinheiten, tierische „Erreger“:
a. Viren:
1. Chikungunya-Virus;
2. Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber-Virus (auch bekannt als Xinjiang-hämorrhagisches Fieber-Virus)
Crimean-Congo hemorrhagic fever virus (syn. Xinjiang hemorrhagic fever virus);
3. Dengue-Virus;
4. Eastern equine encephalitis virus;
5. Ebola-Virus;
6. Hantaan-Virus;
7. Junin-Virus;
8. Lassa-Fieber-Virus;
9. Lymphocytic choriomeningitis virus;
10.马秋波病毒 Machupo virus;
11. Marburg-Virus;
12. Affenpocken-Virus;
13. Rift-Valley-Fieber-Virus;
14. Zeckenenzephalitis-Virus (auch bekannt als Russisches Frühsommer-Enzephalitis-Virus) Tick-borne encephalitis virus (syn. Russian Spring-Summer encephalitis virus);
15. Pocken-Virus Variola virus;
16. Venezolanisches Pferdeenzephalitis-Virus Venezuelan equine encephalitis virus;
17. Westliches Pferdeenzephalitis-Virus Western equine encephalitis virus;
18. Weißpocken White pox;
19. Gelbfiebervirus; Yellow fever virus;
20. Japanische Enzephalitisvirus (auch bekannt als B-Enzephalitisvirus); Japanese encephalitisvirus;
21. Kyasanur-Wald-Krankheitsvirus; Kyasanur Forest virus;
22. Louping-ill-Virus; Louping ill virus;
23. Murray-Valley-Enzephalitisvirus; Murray Valley encephalitis virus;
24. Omsker hämorrhagisches Fieber-Virus (Omsk haemorrhagic fever virus);
25. Oropouche-Virus (Oropouche virus);
26. Powassan-Virus (Powassan virus);
27. Rocio-Virus (Rocio virus);
28. St. Louis-Enzephalitis-Virus (St Louis encephalitis virus);
29. Hendra-Virus (auch bekannt als Equines Morbillivirus) (Hendra virus (syn. Equinemorbillivirus));
30. Südamerikanische Hämorrhagische Fieber-Viren (Sabia-Stamm, Flexal-Stamm, Guanarito-Stamm) Südamerikanisches Hämorrhagisches Fieber (Sabia, Flexal, Guanarito);
31. Hämorrhagische Fieber-Viren des Lungen- und Nierensyndroms (Seoul-Stamm, Dobrava-Stamm, Puumala-Stamm, Sin Nombre-Stamm) Hämorrhagische Fieber-Viren des Lungen- und Nierensyndroms (Seoul, Dobrava, Puumala, Sin Nombre);
32. Nipah-Virus;
33. Hochgefährliche Coronaviren, einschließlich SARS-CoV, MERS-CoV, SARS-CoV-2;
34. Afrikanisches Schweinepestvirus;
35. Vogelgrippevirus (Subtypen, die sich als pathogen für Menschen und/oder Vögel erwiesen haben, wie H5N1, H5N6, H7N9 usw.);
36. Blauzungenkrankheitsvirus;
37. Maul- und Klauenseuche-Virus;
38. Ziegenpockenvirus;
39. Herpesvirus (Syn. Aujeszky-Krankheit);
40. Schweinepestvirus (Syn. Schweinefiebervirus);
41. Lyssavirus;
42. Newcastle-Krankheit-Virus;
43. Peste-des-petits-ruminants-Virus;
44. Swine-vesicular-disease-Virus;
45. Rinderpest-Virus;
46. Sheep-pox-Virus;
47. Teschen-Krankheit-Virus;
48. Vesicular-stomatitis-Virus;
49. Lumpy-skin-disease-Virus;
50. African-horse-sickness-Virus;
b. Rickettsien:
1. Coxiella burnetii;
2. Bartonella quintana (auch bekannt als Fünf-Tage-Fieber-Bartonella, Rochalimea quintana, Rickettsia quintana);
3. Rickettsia prowazekii;
4. Rickettsia rickettsii;
c. Bakterien:
1.炭疽芽胞杆菌 Bacillus anthracis;
2.牛种布鲁菌 Brucella abortus;
3.羊种布鲁菌 Brucella melitensis;
4.猪种布鲁菌 Brucella suis;
5.鹦鹉热衣原体 Chlamydia psittaci;
6.肉毒梭菌 Clostridium botulinum;
7.土拉弗朗西斯菌 Francisella tularensis;
8.鼻疽伯克霍尔德菌(也称鼻疽假单孢菌)Burkholderia mallei(syn.Pseudomonas mallei);
9. Burkholderia pseudomallei (auch bekannt als Pseudomonas pseudomallei);
10. Salmonella typhi;
11. Shigella dysenteriae;
12. Vibrio cholerae;
13. Yersinia pestis;
14. Clostridium perfringens, Typen, die Epsilon-Toxin produzieren;
15. Shiga-Toxin-produzierende Escherichia coli (STEC) der Serogruppe O157 und andere Shiga-Toxin-produzierende Serogruppen;
16. Clostridium tetani;
17. Legionella pneumophila;
18. Yersinia pseudotuberculosis;
19. Mycoplasma mycoides;
d. Toxine und ihre Untereinheiten:
1. Botulinumtoxine;
2. Clostridium perfringens Toxine;
3. Conotoxine;
4. Shiga-Toxine;
5. Shiga-ähnliche Toxine;
6. Staphylococcus-aureus-Enterotoxine;
7. Tetrodotoxin;
8. Microcystine (Syn. Cyanoginosine);
9. Aflatoxine;
10. Abrin;
11. Cholera-Toxin;
12. Diacetoxyscirpenol;
13. T-2-Toxin T-2 toxin;
14. HT-2-Toxin HT-2 toxin;
15. Modeccin Modeccin toxin;
16. Volkensin Volkensin toxin;
17. Mistel-Lektin I Viscum Album Lectin 1 (syn. Viscumin).
Anmerkung:
1. „Pathogene Mikroorganismen“ gemäß 1C351, einschließlich Bakterien, Viren, Pilzarten und lebende Kulturen sowie biologische Materialien (z. B.:
Zellen, Gewebe, Seren, infizierte Tiere usw.) oder nichtbiologische Materialien, die solche „Pathogene Mikroorganismen“ enthalten; diese „Pathogenen Mikroorganismen“ unterliegen der Ausfuhrkontrolle, unabhängig davon, ob sie natürlich vorkommen oder gentechnisch verändert wurden, mit Ausnahme von „Impfstoffen“.
2. „Toxine“ gemäß 1C351, ausgenommen Toxine für Immunisierungszwecke und Arzneimittel für Menschen oder Tiere, die von der zuständigen nationalen Behörde zugelassen sind.
3. Gemäß 1C351 werden auch „Pathogene Mikroorganismen“ von Menschen und Zoonosen, die neu in unserem Land entdeckt wurden oder deren biologische Eigenschaften sich deutlich verändert haben und die schwere Schäden für die menschliche oder tierische Gesundheit verursachen können, sowie „Pathogene Mikroorganismen“ von Tieren kontrolliert.
1C353 Genetisches Material und gentechnisch veränderte Organismen:
a. Genetisches Material, das Nukleotidsequenzen enthält, die mit der Pathogenität von Mikroorganismen in dieser Liste in Zusammenhang stehen;
b. Genetisches Material, das Nukleotidsequenzen kodiert, die für „Toxine“ in dieser Liste und deren Untereinheiten kodieren;
c. Gentechnisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die für die Pathogenität der in der Liste aufgeführten Mikroorganismen relevant sind;
d. Gentechnisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die für die in der Liste aufgeführten Toxine und deren Untereinheiten kodieren.
Technische Anmerkungen:
1. Genetisches Material umfasst Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons, Vektoren (unabhängig davon, ob sie gentechnisch verändert sind).
2. Nukleinsäuresequenzen, die für die Pathogenität der in der Liste aufgeführten Mikroorganismen relevant sind, beziehen sich auf die folgenden spezifischen Sequenzen, die mit den in der Liste aufgeführten Mikroorganismen in Verbindung stehen:
a. Die Sequenz selbst oder ihre transkribierten oder translatierten Produkte verursachen eine erhebliche Schädigung der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen;
b. Die Sequenz kann durch Insertion, Substitution, Integration oder Deletion die Fähigkeit der in der Liste aufgeführten Mikroorganismen oder anderer Organismen, schwere Schäden an der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu verursachen, verbessern.
3. Nukleinsäuresequenzen, die für die Pathogenität von entero-hämorrhagischem Escherichia coli (O157-Serotyp) und anderen Shiga-Toxin-produzierenden Stämmen relevant sind, sind nicht kontrolliert, während Nukleinsäuresequenzen, die für Shiga-Toxin oder seine Untereinheiten kodieren, kontrolliert sind.
1C354 Pflanzliche „Pathogene“:
a. Viren:
1. Andean potato latenttymovirus;
2. Potato spindle tuber viroid;
3. Banana bunchy top virus;
b. Bakterien:
1. Xanthomonas albilineans;
2. Xanthomonas campestris pv. citri;
3. Xanthomonas oryzae pv. oryzae (auch bekannt als Xanthomonas campestris pv. oryzae)
Xanthomonas oryzae pv. oryzae (syn. Pseudomonas campestris pv. oryzae);
4. Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus (syn. Corynebacterium michiganensis subsq. Sepedonicum oder Corynebacterium sepedonicum);
5. Ralstonia solanacearum Rassen 2 und 3 (auch bekannt als Pseudomonas solanacearum oder Burkholderia solanacearum Rassen 2 und 3) Ralstonia solanacearum Rassen 2 und 3 (syn. pseudomonas solanacearum Rassen 2 und 3 oder Burkholderia solanacearum Rassen 2 und 3)
6. Xylella fastidiosa;
c. Pilze:
1. Colletotrichum coffeanum var. Virulans (syn. Colletotrichum kahawae);
2. Cochliobolus miyabeanus (syn. Helminthosporium oryzae);
3. Mikrocylcus ulei (auch bekannt als südamerikanischer Blattfleckenpilz);
4. Puccinia graminis (syn. Puccinia graminis
f.sp.tritici);
5. Puccinia striiformis (syn. Puccinia glumarum);
6. Pyricularia grisea (syn.Pyricularia oryzae, Magnaporthe oryzae);
7. Deuterophoma tracheiphila (syn.Phomatracheiphila);
8. Monilia rorei (auch bekannt als Moniliophthora rorei).
Erläuterung:
1. Alle Arten von "pathogenen Mikroorganismen", die unter 1C354 fallen, einschließlich Bakterien, Virenstämme und alle Arten von lebenden Kulturen sowie verschiedene biologische Materialien (z. B. Zellen, Gewebe, Seren, infizierte Tiere usw.) oder nicht-biologische Materialien, die solche "pathogenen Mikroorganismen" enthalten; Unabhängig davon, ob diese "pathogenen Mikroorganismen" natürlich vorkommen oder genetisch modifiziert wurden, unterliegen sie der Exportkontrolle, mit Ausnahme von "Impfstoffen".
Form.
2. 1C354 kontrolliert auch andere pflanzliche "pathogene Mikroorganismen", die neu in unserem Land entdeckt wurden oder deren biologische Eigenschaften sich erheblich verändert haben und die die Pflanzengesundheit ernsthaft schädigen können.
1C450 Überwachungschemikalien:
Hinweis: Für die Ausfuhrkontrolle von Artikel 1C450 gelten die Bestimmungen der "Verordnung der Volksrepublik China über die Verwaltung von überwachungsbedürftigen Chemikalien". Für Angelegenheiten, die in der "Verordnung der Volksrepublik China über die Verwaltung von überwachungsbedürftigen Chemikalien" nicht geregelt sind, wird die zuständige Abteilung für Industrie und Informationstechnologie des Staatsrates gemäß den einschlägigen Bestimmungen des "Gesetzes der Volksrepublik China über die Exportkontrolle" und der "Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" vorgehen.
a. Chemikalien, die als chemische Waffen verwendet werden können:
1. Ester von Alkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)fluorphosphonsäure (mit einer Kohlenstoffkette von höchstens 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkyl) zum Beispiel:
Sarin: Isopropylmethylfluorphosphonat (CAS 107-44-8)
Soman: Pinacol-methylfluorphosphonat (CAS 96-64-0)
2. Ester von Dialkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminocyanphosphonsäure (mit einer Kohlenstoffkette von höchstens 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkyl) zum Beispiel: Tabun: Diethyl-N,N-dimethylphosphoramidocyanidat (CAS 77-81-6)
3. Ester von Alkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)thioalkyl(hydrogen oder mit einer Kohlenstoffkette von höchstens 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkyl)phosphonsäure-S-2-dialkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminoethylester und entsprechende Alkylierungs- oder Protonierungssalze zum Beispiel: VX: Ethyl(methylthio)phosphinoyl-S-2-diisopropylaminoethylester (CAS 50782-69-9)
4. Schwefel-Lost: 2-Chlorethylchlormethylsulfid (CAS 2625-76-5)
Senfgas: Bis(2-chlorethyl)sulfid (CAS 505-60-2)
Bis(2-chlorethylthio)methan (CAS 63869-13-6)
Senfgas: Bis(2-chlorethylthio)ethan (CAS 3563-36-8)
1,3-Bis(2-chlorethylthio)propan (CAS 63905-10-2)
1,4-Bis(2-chlorethylthio)butan (CAS 142868-93-7)
1,5-Bis(2-chlorethylthio)pentan (CAS 142868-94-8)
Bis(2-chlorethylthiomethyl)ether (CAS 63918-90-1)
Oxygen Mustard: Bis(2-chlorethylthioethyl)ether (CAS 63918-89-8)
5. Lewisit 1: 2-Chlorethylen-Dichlorarsin (CAS 541-25-3)
Lewisit 2: Bis(2-chlorethylen)chlorarsin (CAS 40334-69-8)
Lewisit 3: Tris(2-chlorvinyl)arsin (CAS 40334-70-1)
6. Stickstofflost HN1: N,N-Bis(2-chlorethyl)ethylamin (CAS 538-07-8)
HN2: N,N-Bis(2-chlorethyl)methylamin (CAS 51-75-2)
HN3: Tris(2-chlorethyl)amin (CAS 555-77-1)
7. Saxitoxin (CAS 35523-89-8)
8. Rizin (CAS 9009-86-3)
9. N-{1-[Dialkyl (Kohlenstoffketten mit weniger als oder gleich 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen)]
amino]alkyliden (Wasserstoff, Kohlenstoffketten mit weniger als oder gleich 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen)} -P-Alkyl (Wasserstoff, Kohlenstoffketten mit weniger als oder gleich 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen)fluorophosphonamid und entsprechende Alkylierungs- oder Protonierungssalze, z. B.:
N-[1-(Didecylamino)alkyliden]-P-decylfluorophosphonamid (CAS 2387495-99-8)
N-[1-(Diethylamino)alkyliden]-P-methylfluorophosphonamid (CAS 2387496-12-8)
10. N-[1-Dialkyl (Kohlenstoffketten mit weniger als oder gleich 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen)]
Amin-yliden (Wasserstoff, eine Kohlenstoffkette mit bis zu 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen)aminofluorophosphorsäurealkylester (Wasserstoff, eine Kohlenstoffkette mit bis zu 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkanen) und entsprechende alkylierte oder protonierte Salze, z. B.:
N-[1-(Didecylamino)decyliden]aminofluorophosphorsäuredodecylester (CAS2387496-00-4)
N-[1-(Diethylamino)ethyliden]aminofluorophosphorsäuremethylester (CAS 2387496-04-8)
N-[1-(Diethylamino)ethyliden]aminofluorophosphorsäureethylester (CAS 2387496-06-0)
11. [Bis(diethylamino)methylen]methylfluorphosphonamid (CAS 2387496-14-0)
12. Carbamate (Pyridiniumsalze und Bis-Quaternärsalze von Dimethylaminocarbamaten):
a. Pyridiniumsalze von Dimethylaminocarbamaten:
1-[N,N-Dialkyl (mit Kohlenstoffketten von bis zu 10 Kohlenstoffatomen)-N-(n-hydroxy-, cyano-, acetoxy-)alkyl (mit Kohlenstoffketten von bis zu 10 Kohlenstoffatomen)]-n-[N-(3-dimethylcarbamoyloxy-α-picolinyl)-N,N-dialkyl (mit Kohlenstoffketten von bis zu 10 Kohlenstoffatomen)]-dibromdecylammoniumsalze (n=1-8)
Beispiel: 1-[N,N-Dimethyl-N-(2-hydroxy)ethyl]-10-[N-(3-dimethylcarbamoyloxy-α-picolinyl)-N,N-dimethyl]dibromdecylammoniumsalz (CAS 77104-62-2)
b. Bis-Quartärsalze von Pyridinestern der Dimethylcarbaminsäure:
1,n-Bis[N-(3-dimethylcarbamoyloxy-α-picolinyl)-N,N-dialkyl (mit Kohlenstoffketten von bis zu 10 Kohlenstoffatomen)]-[2,(n-1)-dion]dibromalkylammoniumsalze (n=2-12)
Beispiel: 1,10-Bis[N-(3-dimethylcarbamoyloxy-α-picolinyl)-N-ethyl-N-methyl]-2,9-dion-dibromdecylammoniumsalz (CAS 77104-00-8)
13. Alkyl(methyl-, ethyl-, n-propyl- oder isopropyl)phosphonyldifluoride, z. B.: DF: Methylphosphonyldifluorid (CAS 676-99-3)
14. Alkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)phosphonite von Alkyl(wasserstoff oder eine Kohlenstoffkette von weniger als oder gleich 10 Kohlenstoffatomen, einschließlich Cycloalkyl) -2-dialkyl(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminoethylester und entsprechende alkylierte oder protonierte Salze, z.B.: QL: Ethylmethylphosphonit-2-diisopropylaminoethylester (CAS 57856-11-8)
15. Chlorosarin: Isopropylmethylphosphonochloridat (CAS 1445-76-7)
16. Chlorsoman: Pinakolmethylphosphonochloridat (CAS 7040-57-5)
b. Chemikalien, die als Vorläufer für die Herstellung von chemischen Waffen dienen können:
1. Amiphos: Diethyldithiophosphorsäure-S-2-diethylethylester und entsprechende alkylierte oder protonierte Salze (CAS 78-53-5)
2. PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-trifluormethyl-1-propen (auch bekannt als: Perfluorisobutylen; Oktalfluor-isobutylen) (CAS 382-21-8)
3. BZ: 2-Phenyl-2-(hydroxy)essigsäure-3-chinuklidinyl-ester (CAS 6581-06-2)
4. Chemikalien, die ein Phosphoratom enthalten, an das eine Methyl-, Ethyl- oder (n- oder iso-)Propylgruppe gebunden ist, mit Ausnahme von Fällen, die mehr Kohlenstoffatome enthalten, aber mit Ausnahme der in der Liste der Kategorie 1 aufgeführten, z. B.:
Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS 676-97-1)
Dimethylmethylphosphonat (CAS 756-79-6)
Ausnahme: Ethiofencarb: S-Phenyl-ethyl-phosphorodithioat (CAS 944-22-9)
5.二烷(甲、乙、正丙或异丙)氨基膦酰二卤
6. Dialkyl-(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminophosphonsäuredialkyl-(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)ester
7. Arsentrichlorid (CAS 7784-34-1)
8. 2,2-Diphenyl-2-hydroxyessigsäure: Diphenylglykolsäure; Diphenylglykolsäure (CAS 76-93-7)
9. Chinin-3-ol (CAS 1619-34-7)
10. Dialkyl-(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminoethyl-2-chlorid und entsprechende protonierte Salze
11. Dialkyl-(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminoethyl-2-alkohol und entsprechende protonierte Salze; Ausnahme: Dimethylaminoethanol und entsprechende protonierte Salze (CAS 108-01-0)
Aminoethanol und entsprechende protonierte Salze (CAS 100-37-8)
12. Dialkyl-(methyl, ethyl, n-propyl oder isopropyl)aminoethyl-2-thiol und entsprechende protonierte Salze
13. Thiodiglykol: Bis(2-hydroxyethyl)sulfid; Thiodiethanol (CAS 111-48-8)
14. Pinakol: 3,3-Dimethylbutan-2-ol (CAS 464-07-3)
c. Chemikalien, die als Hauptrohstoffe für die Herstellung von chemischen Waffen verwendet werden können:
1. Phosgen: Carbonylchlorid (CAS 75-44-5);
2. Cyanogenchlorid (CAS 506-77-4);
3. Cyanwasserstoff (CAS 74-90-8);
4. Chlorpikrin: Trichlornitromethan (CAS 76-06-2);
5. Phosphoroxychlorid: Phosphoroxychlorid; Phosphoroxychlorid (CAS 10025-87-3);
6. Phosphortrichlorid (CAS 7719-12-2);
7.五氯化磷(CAS 10026-13-8);
8.亚磷酸三甲酯(CAS 121-45-9);
9.亚磷酸三乙酯(CAS 122-52-1);
10.亚磷酸二甲酯(CAS 868-85-9);
11.亚磷酸二乙酯(CAS 762-04-9);
12.一氯化硫(CAS 10025-67-9);
13.二氯化硫(CAS 10545-99-0);
14.亚硫酰氯:氯化亚砜;氧氯化硫(CAS 7719-09-7);
15. Ethyldiethanolamin (CAS 139-87-7);
16. Methyldiethanolamin (CAS 105-59-9);
17. Triethanolamin (CAS 102-71-6);
18. 3-Hydroxy-1-methylpiperidin (CAS 3554-74-3);
19. 3-Quinuclidinon (CAS 3731-38-2);
20. Pinakolon (CAS 75-97-8);
21. Kaliumcyanid (CAS 151-50-8);
22. Natriumcyanid (CAS 143-33-9);
23. Phosphorpentasulfid (CAS 1314-80-3);
24. Dimethylamin (CAS 124-40-3);
25. Triethanolaminhydrochlorid (CAS 637-39-8);
26. Dimethylaminhydrochlorid (CAS 506-59-2);
27. Methyl-2-phenylglykolat (CAS 76-89-1).
1C501 Tributylphosphat (CAS 126-73-8).
1C901 Ultrahochmolekulare Polyethylenfasern und daraus hergestellte Produkte:
a. Fasern aus ultrahochmolekularem Polyethylen mit allen folgenden Merkmalen:
1. Bruchfestigkeit größer oder gleich 40 cN/dtex;
2. Anfangsmodul größer oder gleich 1600 cN/dtex;
3. Unverdrillt;
b. Weiche, unidirektionale Gewebelagen aus ultrahochmolekularem Polyethylenfasern (unverpresst)
Bei einer Flächenbezogenen Masse von kleiner oder gleich 5,3 kg/m², V50 größer oder gleich 700 m/s gegen 1,1g Standard-Splitter (17 Grain FSP) (geprüft nach GJB4300A-2012 Anhang B „Ballistische Grenz V50 Prüfverfahren“).
1C902 Mit Samarium verbundene Erzeugnisse:
a. metallisches Samarium, Legierungen mit Samarium und damit verbundene Erzeugnisse:
1. metallisches Samarium;
2.含钐的合金:
a. Samarium-Kobalt-Legierungen;
b. Samarium-Eisen-Legierungen;
c.钐镍合金;
d.钐铝合金;
e.钐镁合金;
3.含钐的靶材:
a.钐靶;
b.钐钴合金靶;
c.钐铁合金靶;
4.钐钴永磁材料;
b.氧化钐及其混合物;
c.含钐的化合物及其混合物。
说明:
1. Die unter 1C902.a.2 erfassten Legierungen umfassen Formen wie Barren, Blöcke, Drähte, Fäden, Scheiben, Stäbe, Platten, Röhren, Granulate, Pulver usw.
2. Die unter 1C902.a.3 erfassten Targets umfassen Formen wie Scheiben, Röhren usw.
3. Die unter 1C902.a.4 erfassten Dauermagnetmaterialien umfassen Magnete oder Magnetpulver.
4. Die unter 1C902.b und 1C902.c fallenden Oxide, Verbindungen und Mischungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Pulver und ähnliche Formen.
1C903 Gadolinium-bezogene Artikel:
a. Metallisches Gadolinium, Gadolinium-haltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Metallisches Gadolinium;
2. Gadoliniumhaltige Legierungen:
a. Gadolinium-Magnesium-Legierungen;
b. Gadolinium-Aluminium-Legierungen;
3. Gadoliniumhaltige Zielmaterialien:
a. Gadolinium-Targets;
b. Gadolinium-Eisen-Legierungs-Targets;
c. Gadolinium-Kobalt-Legierungs-Targets;
b. Gadoliniumoxid und seine Mischungen;
c. Gadoliniumhaltige Verbindungen und Mischungen.
Anmerkung:
1. Die unter 1C903.a.2 fallenden Legierungen umfassen Formen wie Barren, Blöcke, Stangen, Drähte, Platten, Stäbe, Bleche, Rohre, Granulate und Pulver.
2. Die unter 1C903.a.3 fallenden Targets umfassen Formen wie Platten und Rohre.
3. Oxide, Verbindungen und Mischungen, die unter 1C903.b und 1C903.c fallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pulver.
1C904 Terbiumbezogene Güter:
a. Terbiummetall, Terbiumlegierungen und verwandte Produkte:
1. Metallisches Terbium;
2. Terbiumhaltige Legierungen:
a. Terbium-Kobalt-Legierung;
b. Terbium-Eisen-Kobalt-Legierung;
3. Terbiumhaltige Zielmaterialien:
a. Terbiumziele;
b. Terbium-Kobalt-Legierungsziele;
4. Terbiumhaltige Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnete;
b. Terbiumoxid und dessen Gemische;
c. Terbiumhaltige Verbindungen und deren Gemische.
Anmerkung:
1. Die unter 1C904.a.2 aufgeführten Legierungen umfassen Barren, Blöcke, Stangen, Drähte, Scheiben, Stäbe, Platten, Rohre, Granulate, Pulver und andere Formen.
2. Die unter 1C904.a.3 aufgeführten Targets umfassen Scheiben, Rohre und andere Formen.
3. Die unter 1C904.a.4 aufgeführten Dauermagnetmaterialien umfassen Magnete oder Magnetpulver.
4. Die unter 1C904.b und 1C904.c aufgeführten Oxide, Verbindungen und Gemische umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Pulver und andere Formen.
1C905 Dysprosium-bezogene Gegenstände:
a. Metallisches Dysprosium, Legierungen mit Dysprosium und verwandte Erzeugnisse:
1. Metallisches Dysprosium;
2. Legierungen mit Dysprosium:
a. Dysprosium-Eisen-Legierung;
b. Terbium-Dysprosium-Eisen-Legierung;
3. Dysprosiumhaltige Targetmaterialien:
a. Dysprosium-Ziele;
b. Terbium-Dysprosium-Eisen-Legierungsziele;
4. Neodym-Eisen-Bor-Permanentmagnete mit Dysprosium;
b. Dysprosiumoxid und seine Gemische;
c. Verbindungen und Gemische, die Dysprosium enthalten.
Anmerkung:
1. Legierungen, die unter 1C905.a.2 fallen, einschließlich Formen wie Barren, Blöcke, Stäbe, Drähte, Platten, Stangen, Bleche, Rohre, Partikel und Pulver.
2. Targetmaterialien, die unter 1C905.a.3 fallen, einschließlich Formen wie Platten und Rohre.
3. Dauermagnetmaterialien, die unter 1C905.a.4 fallen, einschließlich Magnete oder magnetische Pulver.
4. Oxide, Verbindungen und Gemische von 1C905.b und 1C905.c, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pulverformen.
1C906 Lutetium-bezogene Güter:
a. Lutetium, Lutetiumlegierungen und damit verbundene Produkte:
1. Metallisches Lutetium;
2. Ytterbium-Lutetium-Legierungen;
3. Lutetium-Targets;
b. Lutetiumoxide und deren Gemische;
c. Verbindungen und Gemische, die Lutetium enthalten.
Anmerkung:
1. Legierungen der in Punkt 1C906.a.2 genannten Güter, einschließlich Formen wie Barren, Blöcke, Stäbe, Drähte, Bleche, Stangen, Platten, Rohre, Granulate, Pulver usw.
2. Targets der in Punkt 1C906.a.2 genannten Güter, einschließlich Formen wie Bleche, Rohre usw.
3. Oxide, Verbindungen und Gemische der in den Punkten 1C906.b und 1C906.c genannten Güter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pulver und andere Formen.
1C907 Scandiumbezogene Güter:
a. Scandiummetall, Scandiumlegierungen und zugehörige Erzeugnisse:
1. Metallisches Scandium;
2. Scandiumhaltige Legierungen:
a. Scandium-Aluminium-Legierungen;
b. Scandium-Magnesium-Legierungen;
c. Scandium-Kupfer-Legierungen;
3. Scandiumtargets;
b. Scandiumoxid und dessen Mischungen;
c. Scandiumverbindungen und deren Mischungen.
Anmerkung:
1. Legierungen, die unter 1C907.a.2 fallen, in Formen wie Barren, Klumpen, Stangen, Drähte, Folien, Stäbe, Platten, Rohre, Granulate, Pulver usw.
2. Zielmaterialien, die in 1C907.a.3 genannt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Platten, Rohre und ähnliche Formen.
3. Oxide, Verbindungen und Mischungen, die in 1C907.b und 1C907.c genannt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pulver und ähnliche Formen.
1C908 Yttriumbezogene Güter:
a. Yttriummetall, Yttriumhaltige Legierungen und verwandte Produkte:
1. Yttriummetall;
2. Yttriumhaltige Legierungen:
a. Yttrium-Aluminium-Legierungen;
b. Yttrium-Magnesium-Legierungen;
c. Yttrium-Nickel-Legierung;
d. Yttrium-Kupfer-Legierung;
e. Yttrium-Eisen-Legierungen;
3. Yttriumhaltige Zielmaterialien:
a. Yttriumziele;
b. Yttrium-Aluminium-Legierungsziele;
c. Yttrium-Zirkonium-Legierungsziele;
b. Yttriumoxid und seine Gemische;
c. Yttriumhaltige Verbindungen und Gemische.
Hinweis:
1. Die unter 1C908.a.2 fallenden Legierungen umfassen Barren, Blöcke, Stangen, Drähte, Platten, Riegel, Tafeln, Rohre, Granulate, Pulver und andere Formen.
2.1C908.a.3 Die unter Punkt 3 fallenden Zielmaterialien umfassen Formen wie Platten, Rohre usw.
3. Die unter 1C908.b und 1C908.c fallenden Oxide, Verbindungen und Gemische, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pulver und andere Formen.
1D Software
1D003 ist eine Software, die speziell für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter 1B003 fallenden Gütern entwickelt oder verbessert wurde.
1D101 Software zur Herstellung von Verbundwerkstoffteilen:
a. Speziell für die Verwendung von unter Punkt 1B101.a fallenden Gütern entwickelte oder verbesserte „CNC“-
Software;
b. Speziell für die Verwendung von unter Punkt 1B101.b fallenden Gütern entwickelte oder verbesserte Software.
1D201 Speziell für die Verwendung von unter Punkt 1B201 fallenden Gütern entwickelte Software.
1E Technologien
1E003 Technologien und deren Träger für die Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von unter Punkt 1B003 fallenden Gütern, einschließlich Konstruktionszeichnungen, Prozessspezifikationen, Prozessparametern, Bearbeitungsverfahren, Simulationsdaten usw.
1E004 Technologien und Daten (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Bearbeitungsverfahren usw.) zur Herstellung von unter Punkt 1C004 fallenden Gütern.
1E101 Folgende Technologien:
a. Produktionstechnologien, die bei hohen Temperaturen im Bereich von 1300–2900 °C und unter Drücken im Bereich von 130–20000 Pa zur Zersetzung von Reaktionsgasen auf Spritzgussformen, Kernformen oder anderen Substraten eingesetzt werden, um pyrolytisch abgeleitete Materialien zu erzeugen, einschließlich der Synthese von Reaktionsgasen, der Verfahrenskontrolle und der Parameterkontrolltechniken;
b. Technische Daten und Informationen zur Herstellung von Artikel 1C117.b, 1C117.c, 1C117.d (einschließlich Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Verarbeitungsverfahren usw.).
Technische Daten und Verfahren zur Regelung von Temperatur, Druck und Atmosphäre in Autoklaven und Hydroklaven bei der Herstellung von Verbundwerkstoffteilen.
1E201 Technologien zur Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der unter 1A202, 1A225, 1A226, 1A227 fallenden Güter.
1B201, 1B225, 1B226, 1B228, 1B229, 1B230, 1B231,
1B232, 1B233, 1B234, 1C202, 1C210, 1C216, 1C225,
1C226, 1C227, 1C228, 1C229, 1C230, 1C231, 1C232,
1C233, 1C234, 1C235, 1C236, 1C237, 1C238, 1C239,
Technologien für die unter 1C240, 1C241, 1D201 fallenden Güter.
1E301 Technologien zur Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der unter 1C351, 1C353, 1C354 fallenden Güter.
1E302 Technologien zur Forschung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der unter 1C350 fallenden Güter.
1E901 Technologien zur Herstellung der unter 1C901 fallenden Güter und deren Träger, einschließlich Konstruktionszeichnungen, Prozessspezifikationen, Prozessparameter, Bearbeitungsverfahren, Simulationsdaten usw.
Kategorie 2 Materialverarbeitung
2A Systeme, Ausrüstungen und Komponenten
2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktinoidmetalle beständig sind:
a. Tiegel mit den folgenden beiden Merkmalen:
1. Volumen von 150 bis 8000 cm³ oder 150 bis 8000 ml;
2. Hergestellt aus oder beschichtet mit einem der folgenden Materialien oder einer Kombination davon, mit einer Gesamtimpurität von weniger als oder gleich 2 % (nach Gewicht):
a. Calciumfluorid (CaF2);
b. Calciurzirkonat (Metazirkonat) (CaZrO3);
c. Cer(III)-sulfid (Ce2S3);
d. Erbiumoxid (Er2O3);
e. Hafniumdioxid (HfO2);
f. Magnesiumoxid (MgO);
g. Niob-Titan-Wolfram-Legierung (ca. 50 % Niob, 30 % Titan und 20 % Wolfram);
h. Yttriumoxid (Y2O3);
i. Zirkonoxid (ZrO2);
b. Tiegel mit den folgenden beiden Eigenschaften:
1. Volumen von 50 bis 2000 cm³ oder 50 bis 2000 ml;
2. Hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal mit einer Reinheit von mindestens 99,9 % (nach Gewicht);
c. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Volumen von 50 bis 2000 cm³ oder 50 bis 2000 ml;
2. Hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal mit einer Reinheit von mindestens 98 % (nach Gewicht);
3. Beschichtung mit Tantalcarbid, Tantalnitrid, Tantalborid oder einer beliebigen Kombination der vorgenannten Materialien.
2A226 Ventile mit allen folgenden Merkmalen:
a. Nennabmessungen größer oder gleich 5 mm;
b.采用波纹管密封;
c.全部用铝、铝合金、镍或镍含量大于等于 60%(按重量计)
的镍合金制造或作衬里。
技术说明:对于入口和出口直径不同的阀门,2A226.a 项所述的标称尺寸是指最小直径。
2A901 六面顶压机专用关键零部件:
a.铰链梁;
b.顶锤;
c.合成压力大于 5 GPa 的高压控制系统。
2B 测试、检测和生产设备
2B005 Mikrowellen-Plasma-Chemische-Gasphasenabscheidungs-(MPCVD)-Anlagen, die für eine der folgenden Eigenschaften ausgelegt oder hergestellt sind:
a. Mikrowellenleistung von mehr als 10 kW;
b. Mikrowellenfrequenz von 915 oder 2450 MHz.
2B104 „Isostatische Pressen“ mit allen folgenden Merkmalen:
a. maximaler Arbeitsdruck größer oder gleich 69 MPa;
b. die eine kontrollierte thermische Umgebung erreichen und aufrechterhalten können, die größer oder gleich 600 °C ist;
c. „Kammerinnendurchmesser“ größer oder gleich 254 mm.
2B104 Öfen für die chemische Gasphasenabscheidung zur Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen.
2B117 Anlagen zur Prozesssteuerung von Pyrolyseabscheidungs- und Verdichtungsverfahren.
2B201 Werkzeugmaschinen und jede Kombination davon, die zum Schneiden oder Trennen von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen bestimmt sind und nach den technischen Unterlagen des Herstellers mit elektronischen Vorrichtungen zur „formgebenden Steuerung“ entlang von 2 oder mehr Achsen gleichzeitig ausgestattet werden können:
Hinweis: CNC-Steuereinheiten, die von der unter 2D203 erfassten Software gesteuert werden, siehe 2D203.
a. Drehbänke mit den folgenden Merkmalen:
1. Drehbänke, die Werkstücke mit einem Durchmesser von mehr als 35 mm bearbeiten können;
2. Gemäß ISO230-2:1988 oder gleichwertiger nationaler Norm, eine „Positionsgenauigkeit“ von weniger als 6 µm entlang jeder linearen Achse nach Anwendung aller Kompensationsmittel (Gesamt-"Positionsgenauigkeit");
Anmerkung: 2B201.a bezieht sich nicht auf Drehbänke, die ausschließlich Stangenmaterial mit einem maximalen Durchmesser von weniger als oder gleich 42 mm bearbeiten, das nicht mit einem Spannfutter gespannt werden kann. Die Drehbänke können Bohr- und Fräsarbeiten an Werkstücken mit einem Durchmesser von weniger als 42 mm durchführen.
b. Bearbeitungszentren mit einem der folgenden Merkmale:
1. Gemäß ISO230-2:1988 oder gleichwertiger nationaler Norm, eine „Positionsgenauigkeit“ von weniger als 6 µm entlang jeder linearen Achse nach Anwendung aller Kompensationsmittel (Gesamt-"Positionsgenauigkeit");
2. Zwei oder mehr formgebende Drehachsen;
3. Fünf oder mehr Achsen, die gleichzeitig für die „Formgebungskontrolle“ koordiniert werden können;
Anmerkung:
2B201.b Bearbeitungszentren, die nicht unter diese Regelung fallen und die folgenden Merkmale aufweisen:
1. Ein X-Achsen-Verfahrweg von mehr als 2 m;
2. Die gesamte "Positionsgenauigkeit" entlang der X-Achse beträgt mehr als 30 µm gemäß ISO230-2:1988 oder gleichwertigen nationalen Standards.
c. Schleifmaschinen mit einem der folgenden Merkmale:
1. Mit einer „Positionsgenauigkeit“ von weniger als 4 µm entlang jeder linearen Koordinate nach Anwendung aller Kompensationsmittel (Gesamt-„Positionsgenauigkeit“), gemäß ISO230-2:1988 oder gleichwertiger nationaler Norm;
2. Mit 2 oder mehr formgebenden Drehachsen;
3. Mit 5 oder mehr Achsen, die gleichzeitig eine „Formsteuerung“ koordinieren können;
Anmerkung:
2B201.c. Ausgenommen sind Schleifmaschinen mit folgenden Merkmalen:
1. Rund-, Innenrund- und Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Merkmalen:
a. Beschränkt auf die Bearbeitung von Werkstücken mit einem maximalen Außendurchmesser oder einer maximalen Länge von 150 mm;
b. Beschränkt auf X-, Z- und C-Achsen;
2. Koordinatenschleifmaschinen mit einer Z- oder W-Achse, deren Gesamt-„Positionsgenauigkeit“ gemäß ISO230-2:1988 oder gleichwertiger nationaler Norm nicht kleiner als (besser als) 4 µm ist.
d. Verfügt über 2 oder mehr geformte Drehachsen, die gleichzeitig „Formsteuerung“ koordinieren können.
drahtlose Drahterodiermaschinen (EDM).
Anmerkung:
1. Nach der Messung gemäß ISO230-2:1988 oder einer gleichwertigen nationalen Norm wird die angegebene „Positioniergenauigkeit“ gemäß dem folgenden „Verfahren“ ermittelt. Wenn sie den zuständigen nationalen Behörden vorgelegt und genehmigt wird, kann sie für die Prüfung jedes Typs von Werkzeugmaschinen anstelle der Prüfung einzelner Werkzeugmaschinen verwendet werden. Die angegebene „Positioniergenauigkeit“ wird nach folgendem „Verfahren“ ermittelt:
a. Auswahl von 5 Maschinen eines bestimmten Typs zur Bewertung.
b. Messung der „Genauigkeit“ der linearen Koordinaten gemäß ISO230-2:1988 oder einer gleichwertigen nationalen Norm.
c. Messung des Genauigkeitswertes (A) jeder Achse jeder Maschine. Die Methode zur Berechnung des Genauigkeitswertes ist in der Norm ISO230-2:1988 oder einer gleichwertigen nationalen Norm beschrieben.
d. Messung des durchschnittlichen Genauigkeitswertes jeder Achse. Dieser Durchschnittswert wird zur „Positioniergenauigkeit“ (Âx, Ây...) jeder Achse des betreffenden Maschinentyps.
e. Da sich der Posten 2B201 auf jede lineare Koordinate bezieht, wird es ebenso viele angegebene „Positioniergenauigkeits“-Werte geben wie lineare Achsen.
f. Wenn die angegebene „Positioniergenauigkeit“ einer Achse einer Werkzeugmaschine, die nicht unter 2B201.a, 2B201.b oder 2B201.c fällt, für Schleifmaschinen kleiner oder gleich 6 µm und für Fräs- und Drehmaschinen kleiner oder gleich 8 µm (jeweils gemessen gemäß ISO230-2:1988 oder einer gleichwertigen nationalen Norm) beträgt, muss der Hersteller die Genauigkeit alle 18 Monate neu bestimmen lassen.
2. 2B201-Posten gilt für Werkzeugmaschinen, die speziell für die Bearbeitung der folgenden Teile ausgelegt sind:
a. Zahnräder;
b. Kurbelwelle oder Nockenwelle;
c. Werkzeuge oder Schneidwerkzeuge;
d. Extruderschnecke.
Technische Hinweise:
1. Achsen sollten gemäß der internationalen Norm (ISO841 „Werkzeugmaschinen – Achsen und Bewegungen – Benennung“) benannt werden.
oder gleichwertige nationale Normen.
2. Die Anzahl der sekundären parallelen Achsen für die Formgebung wird nicht zur Gesamtzahl der Formgebungsachsen gezählt. (Beispiel: die w-Achse auf einer Horizontalbohrmaschine oder eine sekundäre Drehachse, deren Mittelachse parallel zur primären Drehachse verläuft).
3. Die Drehachse muss sich nicht unbedingt um 360 Grad drehen. Die Drehachse kann durch eine Spindel oder eine lineare Mechanik wie ein Zahnstangengetriebe angetrieben werden.
4. Für die Zwecke von 2B201 bezieht sich die Anzahl der Achsen, die „Formsteuerung“ gleichzeitig koordinieren können, auf die Anzahl der Achsen, entlang derer oder um die herum während der Bearbeitung gleichzeitig und in Bezug aufeinander Bewegungen zwischen Werkstück und Werkzeug möglich sind. Dies schließt keine anderen Achsen ein, entlang derer oder um die herum andere verwandte Bewegungen auf einer Drehmaschine stattfinden, wie zum Beispiel:
a. Schleifscheiben-Vorschubsysteme für Schleifmaschinen.
b. parallele Drehachsen, die zum Be- und Entladen anderer Werkstücke verwendet werden;
c. koaxiale Drehachsen, die zum Einsetzen desselben Werkstücks in eine Spannvorrichtung von verschiedenen Endpunkten aus verwendet werden;
5. Werkzeuge, die zwei oder mehr der drei Funktionen Drehen, Fräsen und Schleifen (z. B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion) ausführen, sind separat unter 2B201.a, 2B201.b und 2B201.c zu bewerten.
6. 2B201.b.3 und 2B201.c.3 sind auf der Grundlage einer parallelen linearen dynamischen Konstruktion für Werkzeugmaschinen mit 5 oder mehr nicht-rotierenden Achsen (z. B. Parallelkinematik-Werkzeugmaschinen) geregelt.
2B204 „Isostatische Pressen“ und zugehörige Geräte, die nicht unter 2B104 fallen:
a. „Isostatische Pressen“ mit beiden folgenden Merkmalen:
1. Maximaler Betriebsdruck größer oder gleich 69 MPa;
2. „Innendurchmesser der Kavität“ größer als 152 mm;
b. Stahlformen, Modelle oder Steuerungen, die speziell für „isostatische Pressen“ gemäß 2B204.a entwickelt wurden.
2B206 Messgeräte, Vorrichtungen oder Systeme für die Maßprüfung:
a. Koordinatenmessgeräte, computergesteuert oder „CNC“, mit einem der folgenden Merkmale:
1. Mit 2 Achsen und einem maximal zulässigen Fehler bei der Längenmessung entlang jeder Achse (eindimensional) von kleiner oder gleich (1,25+L/1000) µm an jedem Punkt innerhalb des Arbeitsbereichs des Koordinatenmessgeräts (d. h. innerhalb des Längenbereichs der Achsen) gemäß ISO 10360-2 (2009) oder gleichwertigen nationalen Normen (ausgedrückt als jede Kombination von E0x MPE, E0y MPE oder E0z MPE) (L ist die gemessene Länge in mm);
2. Mit 3 oder mehr Achsen und einem maximal zulässigen Fehler bei der Längenmessung in drei Dimensionen (Volumen) (E0, MPE) von kleiner oder gleich (1,7+L/800) µm an jedem Punkt innerhalb des Arbeitsbereichs des Koordinatenmessgeräts (d. h. innerhalb des Längenbereichs der Achsen) gemäß ISO 10360-2 (2009) oder gleichwertigen nationalen Normen (L ist die gemessene Länge in mm);
Technische Beschreibung: Die E0, MPE der genauesten Konfiguration eines Koordinatenmessgeräts (z. B. Taster, Tastspitzenlänge, Bewegungsparameter, beste Umgebungsbedingungen), wie vom Hersteller gemäß ISO 10360-2 (2009) oder gleichwertigen nationalen Normen spezifiziert, sollte nach Anwendung aller zulässigen Kompensationen mit
Schwellenwert von 1,7+L/800 µm vergleichbar.
b. „Linearverschiebungsmessgerät“:
1. Berührungslose Messsysteme mit einer Auflösung von kleiner oder gleich 0,2 µm, wenn der Messbereich nicht größer als 0,2 mm ist;
2. lineare variable Differentialtransformatorsysteme (LVDTs) mit zwei der folgenden Eigenschaften:
a. mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. für lineare variable Differentialtransformatoren (LVDTs) mit einem Arbeitsbereich von nicht mehr als 5 mm eine "Linearität" von weniger als oder gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis zum vollen Arbeitsbereich;
2. für lineare variable Differentialtransformatoren (LVDTs) mit einem Arbeitsbereich von mehr als 5 mm eine "Linearität" von weniger als oder gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis 5 mm;
b. eine tägliche Drift von weniger als oder gleich 0,1 % bei einer Temperaturänderung von ±1 °C in einem Standard-Umweltlabor;
3. Messsysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
a.装有“激光器”;
b.在温度变化范围为±1 ºC 的标准温度和标准压力下,能够保持以下两种特性至少 12 h:
1.满量程的“分辨率”大于等于 0.1 µm;
2.“测量不确定度”小于等于(0.2+L/2000)µm(L 是所测长度,单位:mm);
说明:2B206.b.3 项不管制测量用干涉仪系统,该系统无闭环或开环反馈,装有“激光器”用于测量机床、尺寸检验仪或相似设备的滑座运动误差。
技术说明:在 2B206.b 项中,“线性位移”是指测量探头与被测物体之间距离的变化。
c.“角位偏差”小于等于 0.00025°的角位移测量仪;
说明:2B206.c 项不管制光学仪器,如使用准直光(例如:激光)
检测镜子角位移的自动准直仪。
d.具有以下两种特性,用于同时检查半壳件线-角位移的系统:
1. "Messunsicherheit" entlang jeder kartesischen Achse von höchstens 3,5 µm pro 5 mm;
2. "Winkelabweichung" von höchstens 0,02°.
Anmerkung:
1. Sofern nicht durch 2B201 erfasst, unterliegen Werkzeugmaschinen, die zur Messung verwendet werden können und deren Leistung die in 2B206 festgelegten Standards erreicht oder übertrifft, der Regelung von 2B206.
2. Wenn ein in 2B206 beschriebenes Maßprüfgerät in irgendeinem Aspekt seines Betriebsbereichs die festgelegten Schwellenwerte überschreitet, sollte dieses Prüfgerät kontrolliert werden.
Technische Anmerkung: Alle Parameter der Messwerte in diesem Eintrag sind sowohl positiv als auch negativ, d. h. der gesamte Bereich ohne Angabe eines positiven oder negativen Intervalls.
2B207 „Roboter“, „Fernmanipulatoren“ und Steuerungen:
a. „Roboter“ oder „Fernmanipulatoren“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Speziell nach nationalen Sicherheitsstandards ausgelegt und zur Handhabung von hochexplosiven Stoffen geeignet (z. B.:
gemäß den Nennwerten der elektrischen Vorschriften für hochexplosive Stoffe);
2. Speziell für Strahlung ausgelegt oder bewertet, um einer Strahlendosis von mehr als 5 × 10^4 Gy (Silizium) standzuhalten
Strahlung, ohne die Leistung zu beeinträchtigen;
Technische Anmerkung: Gy (Gray) ist die Einheit für die von einer ungeschirmten Siliziumprobe absorbierte Energie bei Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, ausgedrückt in J/kg.
b. Jeder "Roboter" oder "Endeffektor", der unter 1C903.a fällt
Speziell entwickelte Steuerungen.
Anmerkung: 1C903.a.2 gilt nicht für "Roboter", die speziell für nichtnukleare industrielle Anwendungen wie z. B. Lackierkabinen für Kraftfahrzeuge entwickelt wurden.
Technische Anmerkung:
1. In 1C903.a.2. "Roboter" bezeichnet einen Manipulator, der eine kontinuierliche Bahn oder Punkt-zu-Punkt-Bewegung ausführen kann, "Sensoren" verwenden kann und alle folgenden Merkmale aufweist:
a. Multifunktional;
b. Positionieren oder Orientieren von Materialien, Teilen, Werkzeugen oder Spezialgeräten durch variable Bewegung in drei Dimensionen;
c. Geschlossene oder offene Servosysteme mit 3 oder mehr Achsen, die für Schrittmotoren ausgelegt sind;
d. "Benutzerprogrammierbarkeit" durch Lehren, Wiederholen oder durch einen elektronischen Computer mit programmierbarer Logiksteuerung, ohne mechanische Eingriffe.
Im obigen Sinne bedeutet „Sensor“ einen Detektor für physikalische Phänomene, dessen Ausgabe (nach Umwandlung in ein vom Controller interpretierbares Signal) ein „Programm“ erzeugen oder „Programm“-Anweisungen oder numerische „Programm“-Daten ändern kann. Dazu gehören „Sensoren“ mit Fähigkeiten zur Maschinenanzeige, Infrarotbildgebung, akustischen Bildgebung, taktilen Messung, Trägheitspositionsmessung, optischen oder akustischen Entfernungsmessung oder Kraft- oder Drehmomentmessung.
Im obigen Sinne bedeutet „programmierbar durch den Benutzer“ die Möglichkeit, „Programme“ mit anderen Mitteln als den folgenden einzufügen, zu ändern oder zu ersetzen:
a. tatsächliche Änderungen an der Verdrahtung oder den Verbindungen;
b. Einstellung von Funktionssteuerungen, einschließlich Eingangsparametern.
In der obigen Definition sind „Roboter“ von folgenden Vorrichtungen ausgenommen:
a. Manipulationsvorrichtungen, die ausschließlich manuell oder ferngesteuert betätigt werden;
b. Fest sequenzielle Manipulationsvorrichtungen, die als automatisch arbeitende Vorrichtungen nach einem mechanisch festgelegten Programm arbeiten. Das „Programm“ wird durch feste Anschläge (z. B. Stifte oder Nocken) mechanisch begrenzt. Die Wahl der Bewegungsreihenfolge und des Laufweges oder Winkels kann nicht durch mechanische, elektronische oder elektrische Mittel geändert oder verändert werden;
c. Mechanisch gesteuerte variable sequentielle Manipulationsvorrichtungen, die als automatisch arbeitende Vorrichtungen nach einem mechanisch festgelegten Programm arbeiten. Das „Programm“ wird durch feste, aber einstellbare Anschläge (z. B. Stifte oder Nocken) mechanisch begrenzt. Innerhalb des festen „Programm“-Modus können die Wahl der Bewegungsreihenfolge und des Laufweges oder Winkels verändert werden. Das „Programm“-Modus auf einer oder mehreren Bewegungsachsen kann nur durch mechanische Betätigung geändert oder modifiziert werden (z. B. durch Ändern der verwendeten Stifte oder Austauschen von Nocken);
d. Nicht servogesteuerte variable sequentielle Manipulationsvorrichtungen, die als automatisch arbeitende Vorrichtungen nach einem mechanisch festgelegten Programm arbeiten. Das „Programm“ ist veränderbar, aber die sequentielle Fortsetzung der Bewegung kann nur durch binäre Signale, die von einer binären elektrischen Vorrichtung mit mechanischer Festlegung ausgegeben werden, oder durch einstellbare Anschläge erfolgen;
e. Turmdrehkräne, die als kartesische Koordinatenmanipulationssysteme definiert sind und Teil von vertikal angeordneten Lagerhäusern für Behälter sind, die zum Zugriff auf deren Inhalt verwendet werden.
2. In 2B207 bezeichnet „Endeffektor“ Greifer, „aktive Bearbeitungseinheiten“ und jedes andere Werkzeug, das an der Hauptaufnahme am Ende des Roboterarms befestigt ist.
In der obigen Definition bezieht sich „aktive Bearbeitungseinheit“ auf eine Vorrichtung, die eine Energiequelle, Prozessenergie auf ein Werkstück anwendet oder es prüft.
2B209 Rollformmaschinen, Drehmaschinen mit Rollformfunktion und Dornen:
a. Maschinen mit den folgenden beiden Merkmalen:
1. Ausgestattet mit 3 oder mehr Walzen (aktiv oder führend);
2. Ausgestattet mit einer "CNC"-Einheit oder einem Computer-Controller gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers;
Anmerkung: 2B209.a bezieht sich auf Maschinen mit nur einer Walze, die das Metall verformt, und zwei Hilfswalzen, die den Dorn stützen, aber nicht direkt am Verformungsprozess beteiligt sind.
b. Dornen zur Herstellung von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser von 75 bis 400 mm.
2B210 Vibrationsprüfsysteme, -geräte, -komponenten:
a. Elektrische Vibrationsprüfsysteme mit allen nachstehenden Merkmalen:
1. Verwendung von Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Regelungstechniken und einschließlich einer "CNC"-Einheit;
2. In der Lage, 10 g RMS (effektiver quadratischer Mittelwert) im Frequenzbereich von 20 bis 2000 Hz zu erzeugen
oder mehr Vibration;
3. Fähigkeit, Kräfte von 50 kN oder mehr aufzubringen ("Leereinrichtung"-Messung);
b. Digitale Steuerungen mit Software, die für Schwingungsprüfungen (Echtzeit-Bandbreite größer als 5 kHz) entwickelt wurde und auch für Systeme gilt, die unter 2B210.a fallen;
c. Ausgestattet mit oder ohne zusätzliche Verstärker, in der Lage, eine Kraft von 50 kN oder mehr auszuüben ("Leerer Tisch"
Messung), die für die Vibrationsantriebe (Vibrationsgeräte) von Systemen, die unter 2B210.a fallen, verwendet werden;
d. Entwickelt, um mehrere Vibrationsantriebe zu einem vollständigen Vibrationssystem zu verbinden, um eine effektive Kraft von 50 kN oder mehr ("Leerer Tisch"-Messung) zu liefern, und kann für die Prüfteil-Struktur und die Elektronik von Systemen verwendet werden, die unter 2B210.a fallen;
e. Andere Hilfsgeräte, die speziell für 2B210.a entwickelt wurden.
Technische Anmerkung: "Leerer Tisch" bezeichnet eine Plattform oder Oberfläche ohne Spannvorrichtungen und Zubehör.
2B219 Stationäre oder tragbare, horizontale oder vertikale Zentrifugal-Mehrflächen-Auswuchtmaschinen:
a. Zentrifugale Auswuchtmaschinen, die für die Auswuchtung von flexiblen Rotoren mit einer Länge von nicht weniger als 600 mm ausgelegt sind und alle folgenden Merkmale aufweisen:
1. Durchmesser der Lagerzapfen oder Wellen größer oder gleich 75 mm;
2. Massenkapazität von 0,9 bis 23 kg;
3. Auswuchtgeschwindigkeiten von über 5000 U/min erreichbar;
b. Zentrifugale Auswuchtmaschinen, die für die Auswuchtung von hohlen zylindrischen Rotorteilen ausgelegt sind und alle folgenden Merkmale aufweisen:
1. Durchmesser der Lagerzapfen größer als 75 mm;
2. Massenkapazität von 0,9 bis 23 kg;
3. Restunwucht von weniger als oder gleich 10 g mm/kg pro Ebene erreichbar;
4. Riemengetriebener Typ.
2B225 Fernbedienungsmanipulatoren, die für die Fernbedienung von radiochemischen Trennvorgängen oder Heißzellen mit einem der folgenden Merkmale ausgelegt sind:
a. In der Lage, die Wandstärke von größer oder gleich 0,6 m zu durchdringen (Durchdringungsarbeiten);
b. Fähigkeit, die Oberseite einer Heißzelle mit einer Wandstärke von 0,6 m oder mehr zu überqueren (Überkopfoperation).
Technische Beschreibung: Fernbedienungsmanipulatoren übertragen die Bewegungen des Bedieners auf einen entfernten Manipulatorarm und ein Endwerkzeug. Manipulatoren können "Master-Slave"-Typen sein oder solche, die über Joysticks oder Tastaturen bedient werden.
2B226 Induktionsöfen unter kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Inertgas) und zugehörige Stromversorgungen:
a. Induktionsöfen, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
1. In der Lage, bei Temperaturen von größer oder gleich 850 °C zu arbeiten;
2. Durchmesser der Induktionsspule von höchstens 600 mm;
3. Ausgelegt für eine Eingangsleistung von größer oder gleich 5 kW;
Hinweis: Induktionsöfen, die zur Verarbeitung von Halbleiterwafern verwendet werden, fallen nicht unter 2B226.a.
b. Stromversorgungen, die speziell für die in 2B226.a geregelten Induktionsöfen entwickelt wurden und eine Nennleistung von größer oder gleich 5 kW aufweisen.
2B227 Vakuumöfen oder andere Schmelzöfen für Metallurgie unter kontrollierter Atmosphäre und zugehörige Ausrüstung:
a. Lichtbogenumschmelzöfen, Lichtbogenschmelzöfen und Lichtbogengussöfen mit den folgenden beiden Merkmalen:
1. Verwendung von selbstverzehrenden Elektroden mit einem Fassungsvermögen von 1000-20000 cm³;
2. In der Lage, bei einer Schmelztemperatur von über 1700 °C zu arbeiten;
b. Elektronenstrahl-Schmelzöfen, Plasma-Zerstäubungsöfen und Plasma-Schmelzöfen mit den folgenden beiden Merkmalen:
1. Leistung von mehr als oder gleich 50 kW;
2. Fähigkeit, bei Schmelztemperaturen über 1200 °C zu arbeiten;
c. Computergesteuerte und Überwachungssysteme, die speziell für die in 2B227.a oder 2B227.b genannten Öfen ausgestattet sind;
d. Plasmabrenner mit den folgenden beiden Merkmalen, die speziell für die in 2B227.b genannten Öfen entwickelt wurden:
1. Leistung von mehr als 50 kW;
2. Fähigkeit, bei Temperaturen über 1200 °C zu arbeiten;
e. Elektronenstrahlkanonen mit einer Leistung von mehr als 50 kW, die speziell für die in 2B227.b genannten Öfen entwickelt wurden.
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