Bekanntmachung Nr. 77 des Jahres 2026 der Generalzollverwaltung (zur Regelung der Ausfuhranmeldung für Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und verwandte Güter)
Um die Ausfuhranmeldung für Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungsgeräte mit ähnlichen Funktionen zu regeln, werden gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China zur Kontrolle der Ausfuhr“ und dem „Zollgesetz der Volksrepublik China“ sowie anderen einschlägigen Bestimmungen die folgenden Anforderungen an die Anmeldung bekannt gegeben:
I. Warenumfang
Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungsgeräte mit ähnlichen Funktionen. (Bezieht sich auf Werkzeugmaschinen und deren beliebige Kombinationen, die gemäß der „Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China“ zum Schneiden oder Trennen von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen bestimmt sind und gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Vorrichtungen ausgestattet werden können, die eine „Formsteuerung“ entlang von zwei oder mehr Achsen gleichzeitig ermöglichen, sowie auf verwandte Güter.)
II. Ausfüllanforderungen
Exporteure sind verpflichtet, die Zollanmeldung gesetzeskonform und wahrheitsgemäß durchzuführen und für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der angemeldeten Informationen verantwortlich zu sein. Zusätzlich zur Einhaltung der „Vorschriften für die Erstellung von Zollanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren der Volksrepublik China“ sind die von dieser Bekanntmachung betroffenen Waren wie folgt anzumelden:
(1) Verstärkte Identifizierung von Ausfuhrgütern
- Handelt es sich um Güter, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen
, ist im Feld „Bemerkungen“ der „Zollanmeldung für die Ausfuhr von Waren der Volksrepublik China“ (im Folgenden als Zollanmeldung bezeichnet) der Vermerk „Unterliegt der Ausfuhrkontrolle“ sowie der entsprechende Code für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck anzugeben.
- Handelt es sich nicht um kontrollierte Güter, deren Eigenschaften oder Indikatoren jedoch nahe daran liegen,
; oder wenn der Verwendungszweck nicht den Kontrollanforderungen entspricht, aber die Eigenschaften und andere Indikatoren entsprechen, sollte im Zollanmeldeformular, im „Zollanmeldeformular für C-Klasse-Sendungen der Volksrepublik China“ (im Folgenden als C-Klasse-Sendungsformular bezeichnet) und im „Zollanmeldeformular für den grenzüberschreitenden Einzelhandelsexport der Volksrepublik China“ (im Folgenden als跨境电商-Anmeldeliste bezeichnet) im Feld „Bemerkungen“ vermerkt werden: „Gehört nicht zu den kontrollierten Exportgütern“.
(2) Standardisiertes Ausfüllen der Anmeldeelemente
Es sollten gemäß den Anmeldeelementen für Verbote und Beschränkungen (einsehbar unter „China International Trade Single Window“ – „Parameterabfrage“) in Übereinstimmung mit der „Kategorie der standardisierten Anmeldung“ der Ware im Zollanmeldeformular in den Feldern „Identifikationscode für Verbote und Beschränkungen“ und „Anmeldeelemente für Verbote und Beschränkungen“ wahrheitsgemäß der entsprechende Inhalt eingetragen werden.
Im C-Klasse-Sendungsformular und in der跨境电商-Anmeldeliste im Feld „Spezifikation/Modell“ unter „Sonstiges“ wahrheitsgemäß den Namen und die Beschreibung des Gegenstands (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigenschaften, Verwendungszweck usw.) angeben. Für die跨境电商-Anmeldeliste darf das vereinfachte Anmeldeverfahren (d. h. nur die ersten 4 Ziffern der Zolltarifnummer) nicht verwendet werden; die vollständige Zolltarifnummer muss angegeben werden.
(3) Klärung der Informationen zu in- und ausländischen Versendern/Empfängern und Produktionseinheiten
Im Zollanmeldeformular „Ausländischer Versender/Empfänger“, im C-Klasse-Sendungsformular „Empfänger“ und im Feld „Bemerkungen“ der跨境电商-Anmeldeliste den vollständigen Namen des ausländischen Empfängers in chinesischer oder englischer Sprache angeben.
Im Feld „Hersteller oder Verkäufer“ der grenzüberschreitenden E-Commerce-Anmeldeliste sind die Informationen des inländischen Herstellers oder Verkäufers der Ware anzugeben. Die Angabe des Namens der E-Commerce-Plattform oder des E-Commerce-Unternehmens als Ersatz ist nicht zulässig.
(4) Anforderungen an beizufügende Unterlagen
Bei der Anmeldung sind Verträge, Rechnungen, technische Unterlagen und andere relevante Dokumente beizufügen.
- Zollanmeldung für C-Klasse-Expresssendungen
Beizufügende Unterlagen können in Papierform oder auf optischen Datenträgern eingereicht werden.
- Liste für grenzüberschreitende E-Commerce-Anmeldungen
Die oben genannten Unterlagen müssen nicht beigefügt werden.
(5) Anforderungen an die Echtheit und Zollabwicklung
Die oben genannten Angaben sollten wahrheitsgemäß, vollständig und genau sein und mit den beigefügten Dokumenten wie Vertrag, Rechnung, technischen Unterlagen sowie den Logistikinformationen übereinstimmen.
- Der Zoll beschleunigt die Zollabfertigung für konforme Waren mit vollständigen
Deklarationselementen;
Zweifeln an der Echtheit der gemeldeten Informationen wird der Zoll gesetzlich Nachfragen stellen, und während der Nachfragezeit werden die Exportgüter nicht freigegeben.
Innerhalb des Hoheitsgebiets der Volksrepublik China werden Waren, die zwischen Zoll-Sonderaufsichtszonen und Zollüberwachungslagern verbracht werden oder von außerhalb der Zoll-Sonderaufsichtszonen und Zollüberwachungslager in diese Zonen und Lager gelangen, gemäß den entsprechenden Vorschriften angemeldet.
Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 2026 in Kraft.
Hiermit wird dies bekannt gegeben.
Generalzollverwaltung
5. Juni 2026
Erläuterung zur „Bekanntmachung der Generalzollverwaltung zur Regelung der Exportanmeldung von Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und verwandten Gütern“
Um die präzise Exportkontrolle von Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und verwandten Materialbearbeitungs- und Produktionsanlagen weiter zu verstärken, wird diese Bekanntmachung am 30. Juni 2026 offiziell in Kraft treten. Um Exportunternehmen ein umfassendes Verständnis des Hintergrunds und der wichtigsten Inhalte der Bekanntmachung zu ermöglichen, werden die relevanten Fragen wie folgt erläutert:
I. Hintergrund der Bekanntmachung
Um die nationale Sicherheit und Interessen zu wahren und internationale Verpflichtungen wie die Nichtverbreitung zu erfüllen, haben das Handelsministerium und die Generalzollverwaltung mit Genehmigung des Staatsrates das „Verzeichnis der Verwaltung von Import- und Exportlizenzen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck“ für das Jahr 2026 veröffentlicht und die Exportkontrolle für relevante Güter eingeführt. Um die Anforderungen der Exportkontrolle umzusetzen und Unternehmen zu einer konformen und wahrheitsgemäßen Anmeldung zu führen, hat die Generalzollverwaltung die Anforderungen für die Exportanmeldung von Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungs- und Produktionsanlagen mit ähnlichen Funktionen klargestellt.
II. Erläuterung der Hauptinhalte der Bekanntmachung
(1) Klarstellung des Warenumfangs
Die in dieser Bekanntmachung genannten Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungs- und Produktionsanlagen mit ähnlichen Funktionen beziehen sich auf Werkzeugmaschinen und deren beliebige Kombinationen, die in der „Exportkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China“ aufgeführt sind, zum Schneiden oder Bearbeiten von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen dienen und gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Vorrichtungen für die gleichzeitige „Formsteuerung“ entlang von 2 oder mehr Achsen ausgestattet werden können, sowie auf verwandte Güter.
(2) Klärung der Anmeldeanforderungen
- Verstärkte Identifizierung von Exportgütern
Exporteure müssen wahrheitsgemäß angeben, ob es sich um kontrollierte Güter handelt, und die entsprechenden Informationen im Bemerkungsfeld gemäß den Anforderungen eintragen.
- Anforderungen an die Warenanmeldung
den Anmeldeelementen für Verbote und Beschränkungen (einsehbar unter „China International Trade Single Window“ – „Parameterabfrage“) in Übereinstimmung mit der „Kategorie der standardisierten Anmeldung“ der Ware im Zollanmeldeformular in den Feldern „Identifikationscode für Verbote und Beschränkungen“ und „Anmeldeelemente für Verbote und Beschränkungen“ wahrheitsgemäß der entsprechende Inhalt eingetragen werden.
im Feld „Spezifikation/Modell“ unter „Sonstiges“ wahrheitsgemäß den Namen und die Beschreibung des Gegenstands (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigenschaften, Verwendungszweck usw.) angeben.
darf das vereinfachte Anmeldeverfahren (d. h. nur die ersten 4 Ziffern der Zolltarifnummer) nicht verwendet werden; die vollständige Zolltarifnummer muss angegeben werden.
- Anforderungen an die Anmeldung der betroffenen Unternehmen
Im Zollanmeldeformular, im C-Klasse-Sendungsformular und in der跨境电商-Anmeldeliste den vollständigen Namen des ausländischen Empfängers in chinesischer oder englischer Sprache angeben. In der跨境电商-Anmeldeliste müssen die Informationen des inländischen Herstellers oder Verkäufers der Ware angegeben werden; die Namen von E-Commerce-Plattformen oder Agenturunternehmen dürfen nicht als Ersatz verwendet werden.
- Anforderungen an die Einreichung von Begleitdokumenten
Verträge, Rechnungen, technische Unterlagen und andere relevante Dokumente hochgeladen werden.
können in Papierform oder auf optischen Datenträgern eingereicht werden.
Die oben genannten Unterlagen müssen nicht beigefügt werden.
- Anforderungen an die Richtigkeit und zollseitige Behandlung
Die anzugebenden Informationen müssen wahrheitsgemäß, vollständig und genau sein und mit den beigefügten Unterlagen wie Verträgen, Rechnungen, technischen Unterlagen sowie den Logistikinformationen übereinstimmen. Bei Zweifeln seitens des Zolls wird der Anmelder die entsprechende Verantwortung tragen.
Darüber hinaus legt die Bekanntmachung die Anforderungen für die Anmeldung von Waren fest, die in besondere Zollüberwachungszonen und Zollüberwachungslager für die Ein- und Ausfuhr gelangen.
(3) Beispiele für den Inhalt der Angaben
- Für Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungsgeräte mit ähnlichen Funktionen ist zusätzlich zur Befolgung der „Vorschriften für die Erstellung von Zollanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren der Volksrepublik China“ gemäß dem folgenden Beispiel im Feld
„Bemerkungen“ anzugeben:
❝„Exportkontrollcode für das erste Gut: 2B201.a“ oder „Nicht unter Exportkontrolle fallender Gegenstand“ mit beigefügten relevanten Dokumenten wie Vertrag, Rechnung, technischen Unterlagen usw.
- Für Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen und Materialbearbeitungs- und Produktionsanlagen mit ähnlichen Funktionen sollte
zuerst der HS-Code der Ware eingetragen werden, dann gemäß den Hinweisen des „Single Window“ nacheinander der „Kenncode für Verbote und Beschränkungen“ und die „Deklarationselemente für Verbote und Beschränkungen“ ausgefüllt werden, um die spezifischen Leistungsindikatoren klar anzugeben.